Pressemitteilung

Hauptversammlung der NIBE Industrier AB

Am Dienstag, den 17. Mai 2022, hielt NIBE Industrier AB (publ) seine Hauptversammlung ab. Die Hauptversammlung konnte wieder vor Ort in Markaryd abgehalten werden.

Dividenden
Die Hauptversammlung beschloss in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Aufsichtsrats die Ausschüttung einer Dividende von 0,50 SEK pro Aktie. Der Stichtag für die Dividendenausschüttung ist der 19. Mai 2022.

Aufsichtsratsmitglieder
Die Aufsichtsratsmitglieder Georg Brunstam, Gerteric Lindquist, Jenny Larsson, Hans Linnarson und Anders Pålsson wurden wiedergewählt. Eva Karlsson und Eva Thunholm wurden als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. Zum Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Hans Linnarson wiedergewählt.

Wirtschaftsprüfer
Als Wirtschaftsprüfer wurde bis zum Ende der Jahreshauptversammlung 2023 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AB gewählt, wobei Jonas Nihlberg zum verantwortlichen Wirtschaftsprüfer bestimmt wurde.

Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz und Beschluss zur Entlastung
Die Hauptversammlung stellte die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Gesellschaft und des Konzerns fest. Zudem entlastete sie den Aufsichtsrat und den CEO für das Geschäftsjahr 2021.

Vergütung von Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer
Die Hauptversammlung hat folgenden Beschluss zur Vergütung des Aufsichtsrats sowie der Wirtschaftsprüfer gefasst:
Die Vergütung des Aufsichtsrats beläuft sich auf insgesamt 3.360.000 SEK, wovon 960.000 SEK auf den Vorsitzenden und
480.000 SEK auf jedes der anderen, von der Jahreshauptversammlung gewählten Mitglieder, die nicht beim Konzern angestellt sind, entfallen. Die Vergütung der Wirtschaftsprüfer erfolgt entsprechend der genehmigten Rechnungen.

Ermächtigung des Aufsichtsrates, die Neuemission von Aktien im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen zu beschließen
Die Hauptversammlung beschloss, den Aufsichtsrat von NIBE Industrier AB zu ermächtigen, ein- oder mehrmalig im Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung, mit oder ohne Abweichung vom Bezugsrecht der Aktionäre, die Neuemission von Aktien der B-Serie der Gesellschaft zu beschließen. Die Emission darf nur der Finanzierung von Übernahmen von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Betrieben dienen. Die Ermächtigung berechtigt den Aufsichtsrat nicht, bei Emissionen gegen Barzahlung Abweichungen vom Bezugsrecht der Aktionäre vorzunehmen. Die Ermächtigung ist begrenzt auf maximal 10 % der Gesamtzahl der Aktien, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ausstehend sind.

Vorschlag des Aufsichtsrats für Richtlinien zur Vergütung und anderer Beschäftigungsbedingungen von Führungskräften
Die Hauptversammlung beschloss in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Aufsichtsrats, dass Führungskräfte als Anreiz einen variablen Vergütungsanteil erhalten können, der mit Erreichen von vorgegebenen Zielen zahlbar wird. Diese variable Vergütung ist auf vier Monatsgehälter beschränkt. Darüber hinaus kann ein zusätzliches Monatsgehalt als Vergütung gezahlt werden, wenn die Führungskraft dieses zusätzliche sowie ein Monatsgehalt der variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien einsetzt. Eine Bedingung für diese zusätzliche Vergütung ist, dass die Führungskraft die erworbenen NIBE-Aktien jeweils mindestens drei Jahre hält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch Führungskräfte einmal pro Jahr im Zeitraum Februar/März unter Anwendung der geltenden Regeln gegen Marktmissbrauch. Der CEO ist von Anreizprogrammen ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat kann von den Richtlinien abweichend handeln, wenn dies im Einzelfall gerechtfertigt ist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Gerteric Lindquist, CEO, und Hans Backman, CFO; +46 (0)433-27 30 00


Diese Pressemitteilung umfasst Informationen, zu deren Veröffentlichung NIBE Industrier AB (publ) gemäß den Bestimmungen der Nasdaq Stockholm für Emittenten verpflichtet ist. Diese Informationen wurden am 17. Mai 2022 um 19:30 Uhr MEZ durch die oben genannten Personen zur Veröffentlichung übermittelt.