Wahlausschuss

Wahlausschuss der NIBE Industrier AB (publ) 2025 zur Jahreshauptversammlung

 

Anlässlich der Jahreshauptversammlung 2024 teilte der Verwaltungsrat des Unternehmens mit, dass ein formeller Wahlausschuss eingerichtet werden wird. Formal gesehen ist es die Jahreshauptversammlung selbst, die über die Einrichtung eines Wahlausschusses und über dessen Arbeitsweise entscheidet. Diese formale Entscheidung wird die Jahreshauptversammlung 2025 treffen.

Den Vorschlag zur Zusammensetzung des Wahlausschusses wird eine Gruppe von Vertretern der größten Eigentümer der Gesellschaft zusammen mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden ausarbeiten. Diese Vorbereitungsgruppe setzt sich zusammen aus:

 

  • Mikael Ekdahl, Vertreter der Familie Schörling und der zugehörigen Unternehmen
  • Henrik Norén, Vertreter von Leif Gustafsson und Gerteric Lindquist
  • Mikael Hjelm, Vertreter von Bengt Hjelm
  • Fredrik Andersson, Vertreter von Harry Andersson
  • Daniel Kristiansson, Vertreter der Alecta Tjänstepension
  • Hans Linnarson, Verwaltungsratsvorsitzender


Rechtzeitig zur Jahreshauptversammlung 2025 wird die vorgenannte Vorbereitungsgruppe auch die Entscheidungsvorlagen erstellen, die in die Zuständigkeit des Wahlausschusses fallen.

 

Die Aktionäre können der Vorbereitungsgruppe Vorschläge zum Wahlausschuss an folgende Adresse mailen: [email protected]

Wahlausschuss der NIBE Industrier AB (publ) 2026 zur Jahreshauptversammlung

Die NIBE Industrier AB muss einen Wahlausschuss haben, der einschließlich des Vorsitzenden aus sechs Mitgliedern besteht. Die Mitglieder müssen die der Stimmenanzahl nach größten Aktionäre sowie die institutionellen Anteilseigner repräsentieren. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats von NIBE Industrier darf ebenfalls Mitglied des Wahlausschusses sein, aber nicht dessen Vorsitz übernehmen.

 

Gewählt werden die Mitglieder des Wahlausschusses einschließlich des Vorsitzenden von der Jahreshauptversammlung.

 

Der Wahlausschuss macht Vorschläge für den Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung, den Verwaltungsrat für das kommende Geschäftsjahr sowie dessen Vorsitzenden, den Wirtschaftsprüfer, die Vergütung für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats sowie für seine übrigen Mitglieder, die Vergütung für die Arbeit in den Ausschüssen, die Vergütung des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft, die Mitglieder und den Vorsitzenden des Wahlausschusses für die nächste Jahreshauptversammlung sowie etwaige Änderungen in der Richtlinie für den Wahlausschuss. Ansonsten führt der Wahlausschuss im Rahmen seiner Tätigkeit die Aufgaben aus, die ihm gemäß dem Kodex für Corporate Governance zukommen.

Sollte ein Mitglied den Wahlausschuss verlassen, bevor dieser seine Aufgaben abschließend erledigt hat, kann der selbe Aktionär ein neues Mitglied benennen, das den Posten übernimmt. Falls ein Aktionär, der ein Mitglied im Wahlausschuss benannt hat, seinen Aktienbesitz an der Gesellschaft wesentlich verringert hat, kann dieses Mitglied zurücktreten und, insofern der Wahlausschuss dies als erforderlich ansieht, dem nach der Größe nächststehenden Aktionär die Möglichkeit eingeräumt werden, ein neues Mitglied zu benennen. Änderungen in der Zusammensetzung des Wahlausschusses sind in der üblichen Weise bekannt zu geben.

 

Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten keine Vergütung. Eventuell erforderliche Auslagen für die Arbeit des Wahlausschusses trägt die Gesellschaft.

Der Wahlausschuss für die Jahreshauptversammlung 2026 besteht aus folgenden Personen:

  • Mikael Ekdahl, Vertreter der Familie Schörling und der zugehörigen Unternehmen
  • Henrik Norén, Vertreter von Leif Gustafsson und Gerteric Lindquist
  • Mikael Hjelm, Vertreter von Bengt Hjelm
  • Fredrik Andersson, Vertreter von Harry Andersson
  • Daniel Kristiansson, Vertreter der Alecta Tjänstepension
  • Hans Linnarson, Verwaltungsratsvorsitzender
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Die Aktionäre können der Vorbereitungsgruppe Vorschläge zum Wahlausschuss an folgende Adresse mailen: [email protected]