Investitionen der Umsetzung des Übergangsplans und deren Finanzierung
Um die Umsetzung unseres Übergangsplans zu unterstützen, tätigt NIBE taxonomiekonforme Investitions- und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit u. a. Taxonomie-Aktivitäten wie Installationen, Wartung und Reparatur von erneuerbarer Energietechnik sowie der Herstellung energieeffizienter Gebäudeausrüstungen. Die letztgenannte Aktivität umfasst zum Teil Investitionen in Fabriken, in denen die im o. g. Übergangsplan erwähnten Produkte hergestellt werden sollen, teilweise aber auch eigene taxonomiekonforme Investitionen in unsere Gebäude.
Potenzielle Lock-in-Effekte bei Treibhausgasemissionen
Ein Großteil unserer Produkte wird elektrisch betrieben, sodass unsere Kunden Strom verbrauchen. Dies betrachten wir jedoch nicht als Lock-in-Effekt, da sich der Kunde aktiv für eine Energiequelle mit geringeren CO₂-Emissionen entscheiden kann. Zudem beobachten wir, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in den meisten Stromnetzen auf der Welt in den kommenden Jahren steigen wird. Ein kleinerer Teil unseres Produktspektrums sind Produkte, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, z. B. Gaskamine. Hier sehen wir eine größere Herausforderung in Bezug auf den Lock-in-Effekt, was bis zu einem gewissen Grad unsere Möglichkeiten einschränkt, unsere Scope-3-Emissionen kurz- bis mittelfristig zu senken.
Übergangsplan als Teil des Businessplans
Unser Übergangsplan ist auf unsere geschäftliche Gesamtstrategie und Vision abgestimmt und ein Teil von dieser. Dies zeigt sich darin, dass wir nachhaltige Energielösungen der Spitzenklasse anbieten, die zur schnelleren Umstellung auf eine ressourceneffiziente und fossilfreie Gesellschaft beitragen. Der Übergangsplan ist ein laufendes Projekt, und auch wenn wir bereits Fortschritte bei der Reduzierung unserer Treibhausgasemissionen verzeichnen, liegt noch viel Arbeit vor uns. Bis 2024 wurden bei 44 % unserer Produktionsanlagen Energie-Audits durchgeführt, die für ca. 80 % unseres Gesamtenergieverbrauchs stehen. Sowohl der Nachhaltigkeitsrat als auch der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB haben den Übergangsplan genehmigt.
NIBE ist nicht von den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten ausgenommen. Das bedeutet, dass die in der Verordnung über Referenzwerte für den klimabedingten Wandel angegebenen Nachhaltigkeitskriterien für uns gelten.