Pressemitteilung

Jahreshauptversammlung der NIBE Industrier AB

Am Donnerstag, dem 14. Mai 2020, fand am Unternehmenssitz in Markaryd die Jahreshauptversammlung der NIBE Industrier AB (publ) statt.

Gerteric Lindquist, CEO und Konzernchef, kommentierte in seinen Ausführungen das Geschäftsjahr 2019 und die ersten Monate des Jahres 2020. Dabei berichtete er von der immer umfassenderen Internationalisierung von NIBE in allen drei Geschäftsbereichen und der Bedeutung einer ständigen Produktentwicklung und des Wachstums. Außerdem hob er hervor, wie wichtig es ist, an den Erfolgsfaktoren als Basis der bisher erzielten Erfolge festzuhalten, aber auch die Nachhaltigkeitsziele weiterzuentwickeln, die in Zukunft zunehmend wichtiger werden.


Die Hauptversammlung beschloss u. a. über folgende Fragen:


Gewinnverwendung
Die Hauptversammlung beschloss, bis auf Weiteres den ihr zustehenden Gewinnvortrag zurückzustellen. Es wurde festgestellt, dass der Aufsichtsrat beschlossen hatte, den bereits für die Hauptversammlung 2020 kommunizierten Dividendenvorschlag in Höhe von 1,40 SEK pro Aktie zu widerrufen; der Aufsichtsrat möchte im Laufe des Jahres abwägen, ob eine Dividende für das Geschäftsjahr 2019 ausgezahlt wird, wenn sich die äußeren Umstände verändern.


Aufsichtsratsmitglieder
Georg Brunstam, Gerteric Lindquist, Hans Linnarson, Anders Pålsson und Jenny Sjödahl wurden in den Aufsichtsrat wiedergewählt, als neues Mitglied wurde Jenny Larsson hineingewählt. Zum Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Hans Linnarson wiedergewählt.

Wirtschaftsprüfer
Als Wirtschaftsprüfer wurde bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2021 das Unternehmen KPMG AB bestimmt, wobei Dan Kjellqvist als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer agiert.


Feststellung des Ergebnisses und der Bilanz sowie Entlastung
Die Hauptversammlung stellte das Ergebnis und die Bilanz der Gesellschaft und des Konzerns fest. Zudem entlastete sie den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019.


Vergütung des Aufsichtsrats und der Wirtschaftsprüfer
Die Hauptversammlung hat über die Vergütung des Aufsichtsrats und der Wirtschaftsprüfer wie folgt beschlossen:
Die Vergütung des Aufsichtsrats beträgt insgesamt 2.520.000 SEK, wovon 840.000 SEK auf den Vorsitzenden und je 420.000 SEK auf die Mitglieder des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsrats entfallen, sofern sie nicht im Konzern angestellt sind. Die Vergütung der Wirtschaftsprüfer erfolgt entsprechend der genehmigten Rechnungen.


Änderung der Satzung
Die Hauptversammlungen beschloss eine Änderung der Satzung beim Stichtag für eine Teilnahme an der Hauptversammlung sowie bei einer Klausel zum Vorkaufsrecht bei A-Aktien.


Ermächtigung des Aufsichtsrates, im Zuge von Unternehmensakquisitionen die Ausgabe neuer Aktien zu beschließen
Die Hauptversammlung beschloss, dass der Aufsichtsrat von NIBE Industrier ermächtigt ist, im Einzelfall oder mehrfach bis zur nächsten Hauptversammlung mit oder ohne Abweichung vom Vorrecht der Aktionäre über eine Neuemission von B-Aktien zu beschließen. Die Ausgabe neuer Aktien darf nur der Finanzierung einer Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Betrieben dienen. Die Ermächtigung gibt dem Aufsichtsrat zudem nicht das Recht, bei der Ausgabe neuer Aktien das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Die Ermächtigung ist begrenzt auf maximal 10 % der Gesamtzahl der Aktien, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ausstehend sind.


Vorschlag des Aufsichtsrats zu Richtlinien für die Vergütung und andere Beschäftigungsbedingungen für Führungskräfte
Die Hauptversammlung beschloss entsprechend des Aufsichtsratsvorschlags, dass Führungskräfte als Anreiz einen variablen Vergütungsanteil erhalten, der mit Erreichen der vorgegebenen Ziele ausgezahlt wird. Diese variable Vergütung ist auf vier Monatsgehälter beschränkt. Darüber hinaus kann ein zusätzliches Monatsgehalt als Vergütung gezahlt werden, wenn die Führungskraft dieses zusätzliche sowie ein Monatsgehalt der variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien einsetzt. Eine Bedingung für diese zusätzliche Vergütung ist, dass die Führungskraft die erworbenen NIBE-Aktien jeweils mindestens drei Jahre hält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch Führungskräfte einmal pro Jahr im Zeitraum Februar/März unter Anwendung der geltenden Regeln gegen Marktmissbrauch. Der CEO ist von Anreizprogrammen ausgeschlossen.Der Aufsichtsrat kann von den Richtlinien abweichend handeln, wenn dies im Einzelfall gerechtfertigt ist.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Gerteric Lindquist, CEO, und Hans Backman, CFO; +46 (0)433-27 30 00

 

Diese Pressemitteilung umfasst Informationen, zu deren Veröffentlichung NIBE Industrier AB (öffentlich) gemäß den Bestimmungen der Nasdaq Stockholm für Emittenten verpflichtet ist. Diese Informationen wurden am 14. Mai 2020 um 21:00 Uhr MEZ durch die oben genannten Personen zur Veröffentlichung übermittelt.