Pressemitteilung

Einladung zur Ordentlichen Generalversanmlung

Die Aktionäre der NIBE Industrier AB (publ) werden hiermit eingeladen zur ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft am Donnerstag, 15. Mai 2025, um 17.00 Uhr, in der "Nya Beredarfabriken", Hannabadsvägen 15C, Markaryd, Schweden.

 

Zwischen 13.00 und 16.00 Uhr sind die Aktionäre eingeladen, die NIBE World of Energy am Verkstadsgatan 2, das Vetenskapshuset am Hannabadsvägen 1, wo auch die Produkte von NIBE Element ausgestellt sind, sowie die Produktausstellung von Contura am Skulptörvägen in Markaryd zu besuchen.

ZUTRITTSBERECHTIGUNG

Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung berechtigt, wenn sie

  • am Mittwoch, 7. Mai 2025 im Aktienregisters der Gesellschaft, das von der Euroclear Sweden AB (“Euroclear“) geführt wird, auf ihren eigenen Namen eingetragen sind, und
  • der Gesellschaft ihre Teilnahme bis spätestens am Freitag, 9. Mai 2025 mitgeteilt haben.

 

Aktionäre, die ihre Aktien unter einem Nominee eingetragen haben, müssen ihre Aktien – zusätzlich zu ihrer Anmeldung – bei Euroclear auf ihren eigenen Namen neu eintragen lassen. Eine solche Eintragung kann vorübergehend sein und muss bis spätestens am Freitag, 9. Mai 2025 erfolgen, um berücksichtigt zu werden. Der Antrag auf eine solche Eintragung muss dem Nominee vor dem Freitag, 9. Mai 2025 mitgeteilt werden, damit die Neueintragung rechtzeitig erfolgen kann.

 

Die ordentliche Generalversammlung wird in schwedischer Sprache abgehalten.

ANMELDUNG

Die Anmeldung zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung kann schriftlich an folgende Adresse erfolgen: NIBE Industrier AB, Årsstämma, c/o Euroclear Sweden, Box 191, 101 23 Stockholm, Schweden, telefonisch unter
+46 433 27 36 00 vorgenommen werden, oder über www.nibe.com.

 

Die Anmeldung muss den Namen, die persönliche Identitätsnummer/­Unternehmensidentifikationsnummer, die Adresse und Telefonnummer, die Anzahl der Aktien und die Aktienkategorie sowie die Anzahl der Berater enthalten.

 

Aktionäre, die sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, sollten zusammen mit der Anmeldung eine schriftliche und datierte Vollmacht über­mitteln. Die Vollmacht darf zum Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung nicht älter als ein Jahr sein, wenn in der Vollmacht keine längere Gültigkeits­dauer angegeben ist, jedoch nicht länger als fünf Jahre ab dem Datum der Ausstellung der Vollmacht. Ein entsprechendes Vollmachtsformular wird auf www.nibe.com zur Verfügung gestellt. Das Vollmachtsformular kann auch telefonisch unter der oben angegebenen Nummer angefordert werden. Auf Verlangen ist die Vollmacht im Original vorzulegen. Der Vertreter einer juris­tischen Person muss einen Handelsregisterauszug oder ein entsprechendes Ermächtigungsdokument vorlegen, aus welchem die Zeichnungsberechtigung hervorgeht. Bitte bringen Sie für die Registrierung an der Generalversammlung einen gültigen Ausweis mit. Es werden vorgängig keine Eintrittskarten versendet.