Kraftloserklärung sämtlicher sich im Publikum befindender Namenaktien der Schulthess Group AG, Wolfhausen

– Rechtskraft des Gerichtsurteils

Wie bereits in der Medienmitteilung vom 12. März 2012 mitgeteilt, hat das Handelsgericht des Kantons Zürich am 8. März 2012 die Klage von NIBE Industrier AB („NIBE“) gutgeheissen und sämtliche sich nach dem Abschluss des öffentlichen Kaufangebots der NIBE im Publikum befindenden Namenaktien der Schulthess Group AG, Wolfhausen („Schulthess“) kraftlos erklärt.

 

Mit Bescheinigung vom 29. März 2012 hat das Gericht die Rechtskraft seines Urteils bestätigt. Deshalb werden NIBE und Schulthess zur Auszahlung der Abfindung für die kraftlos erklärten Aktien schreiten.

 

Die Abfindung pro kraftlos erklärte Schulthess-Aktie beträgt CHF 36.00 und 1.537418 NIBE B-Aktien. Der Baranteil wird den Depotbanken der restlichen Publikumsaktionäre voraussichtlich innerhalb der kommenden 14 Tage ausbezahlt, und die Lieferung des Aktienanteils in Form von neu ausgegebenen NIBE B-Aktien erfolgt ein paar Tage später.

 

Die restlichen Publikumsaktionäre brauchen ihren Depotbanken keine Instruktionen zu erteilen. Nach dem Vollzug der Transaktion wird NIBE sämtliche Schulthess-Aktien halten.

 

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Hans Backman, CFO, NIBE Industrier, Tel: +46 433–27 34 69

Christel Fritiofsson IR-contact, NIBE Industrier AB, Tel: +46 433–73 078

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