Kraftloserklärung der restlichen Namenaktien von Schulthess - NIBE gibt neue B-Aktien au

Nachdem das Handelsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 8. März 2012 die Klage von NIBE Industier AB (publ) („NIBE“) auf Kraftloserklärung der restlichen Namenaktien von Schulthess Group AG, Wolfhausen (”Schulthess”) gutgeheissen hat, hat der Verwaltungsrat von NIBE die Ausgabe neuer NIBE B-Aktien beschlossen, um das im Herbst 2011 eingeleitete Kraftloserklärungsverfahren abzuschliessen.

Am 26. September 2011 leitete NIBE ein Verfahren zur Kraftloserklärung der restlichen Schulthess-Namenaktien von Minderheitsaktionären ein, welche ihre Aktien nicht in das öffentliche Übernahmeangebot von NIBE vom 20. April 2011 angedient hatten. Wie bereits früher mitgeteilt, hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Klage am 8. März 2012 gutgeheissen. Da die Eigentümer der kraftlos erklärten Schulthess Aktien Anspruch auf dieselbe Gegenleistung haben wie jene im Übernahmeangebot (CHF 36.00 in bar und 1.537418 NIBE B-Aktien pro kraftlos erklärte Schulthess Aktie), hat der Verwaltungsrat von NIBE am 23. März 2012 – in Übereinstimmung mit der Ermächtigung der ordentlichen Generalversammlung vom 11. Mai 2011 – beschlossen, neue NIBE B-Aktien auszugeben. Der Beschluss steht unter der Bedingung dass das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich rechtskräftig wird.

 

Der Beschluss bedeutet, dass das Aktienkapital von NIBE durch Ausgabe von maximal 214‘800 B-Aktien um maximal SEK 134‘250 erhöht wird. Zum Bezug dieser neuen B-Aktien berechtigt sind ausschliesslich die Aktionäre der kraftlos erklärten Schulthess Aktien, wobei diese Aktionäre berechtigt und verpflichtet sind, die neuen NIBE B-Aktien durch Einlage von Schulthess-Aktien zu liberieren. Die Sacheinlage besteht aus maximal 139‘671 Schulthess-Aktien, was einem Zeichnungspreis pro neu ausgegebene B-Aktie von ungefähr SEK 107:23 entspricht. Der Zeichnungspreis sowie der endgültige Betrag der Sacheinlage, der in die Bilanz der Gesellschaft aufzunehmen ist, wird – in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften – basierend auf dem Preis der NIBE B-Aktien zur sogenannten Transaktionszeit endgültig festgelegt, und kann deshalb vom geschätzten Zeichnungspreis und dem hiervor geschätzten Maximalbetrag von SEK 23.033.004 abweichen.

 

Die Zeichnung der neuen NIBE B-Aktien muss bis spätestens am 10. April 2012 erfolgen, wobei der Verwaltungsrat zur Verlängerung der Zeichnungsfrist berechtigt ist. Alle neuen NIBE B-Aktien müssen bis spätestens am 23. April 2012 durch Sacheinlage in Form der restlichen Schulthess Aktien liberiert werden, wobei der Verwaltungsrat zur Verlängerung der Liberierungsfrist berechtigt ist.

 

Weitere Auskünfte erteilen:

Gerteric Lindquist 
Managing Director und CEO
NIBE Industrier AB
Tel: +46 433 - 73 076

Hans Backman 
CFO
NIBE Industrier AB
Tel: +46 433 – 27 34 69

Christel Fritiofsson
IR-Kontakt 
NIBE Industrier AB 
Tel: +46 433 - 73 078


Die vorstehenden Informationen wurden in Übereinstimmung mit dem Börsengesetz und der Finanzanlageverordnung veröffentlicht. Der Publikationszeitpunkt war der 26. März 2012 um 07.00

 

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