Corporate-Governance-Bericht 2023

Die Unternehmensführung der NIBE Industrier AB (publ) („NIBE“) erfolgt durch die Aktionäre auf der Jahreshauptversammlung, den Verwaltungsrat und den CEO entsprechend dem Aktiengesetz (2005:551), den Satzungen, dem Jahresabschlussgesetz (1995:1554), den Bestimmungen der Nasdaq Stockholm für Emittenten und der anerkannten Praxis auf dem Aktienmarkt. 

Für schwedische Gesellschaften, deren Aktien auf einem regulierten Markt gehandelt werden, ist es anerkannte Praxis auf dem Aktienmarkt, den schwedischen Kodex für Corporate Governance („Kodex“) anzuwenden. NIBE folgt dem Kodex und dieser Corporate-Governance-Bericht wurde entsprechend dem Kodex erstellt. Der geltende Kodex kann auf der Homepage des Kollegiet för svensk bolagsstyrning (www.bolagsstyrning.se) eingesehen werden. Weiterhin stellt NIBE auf der Website der Gesellschaft Informationen gemäß Marktmissbrauchsverordnung und sonstigen rechtlichen Anforderungen zur Verfügung.

Der Corporate-Governance-Bericht ist nicht Bestandteil der formellen Jahresabschlussdokumente. Der Wirtschaftsprüfer nimmt den Corporate-Governance-Bericht zur Kenntnis und äußert sich dazu, ob ein Corporate-Governance-Bericht erstellt wurde und seine gesetzlich vorgeschriebenen Informationen mit den anderen Teilen des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses vereinbar sind.

Eigentümerverhältnisse

NIBE mit Sitz in Markaryd ist seit 1997 an der NASDAQ Stockholm notiert. 

Seit August 2011 ist die NIBE-B-Aktie ebenfalls an der SIX Swiss Exchange in der Schweiz zweitnotiert. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Zahl der NIBE-Aktionäre 160.650 ausschließlich der früheren Aktionäre der Schulthess Group AG, die heute NIBE-Aktionäre sind. Da die Aktionäre in der Schweiz nicht individuell an NIBE gemeldet werden, gibt es keine Angaben zur Gesamtzahl.  

Die Gruppe der zehn größten Aktionäre besteht einerseits aus der Aktionärskonstellation „Heutige und frühere Verwaltungsratsmitglieder und Geschäftsleitung“ mit 20 % des Kapitals und 46 % der Stimmen und andererseits aus der Familie Schörling mit 7 % des Kapitals und 19 % der Stimmen sowie acht verschiedenen institutionellen Investoren mit insgesamt 25 % des Kapitals und 12 % der Stimmen. Die zehn größten Aktionärskonstellationen besitzen somit gemeinsam 52 % des Kapitals und 77 % der Stimmen. Kein einzelner Aktionär verfügt über direkten oder indirekten Aktienbesitz, der 10 % der Stimmen sämtlicher NIBE-Aktien oder mehr repräsentiert. 

 

Die Hauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan von NIBE. Die Jahreshauptversammlung legt die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder und der Wirtschaftsprüfer fest, wählt den Verwaltungsrat und die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft, stellt die Abschlüsse fest, entscheidet über Dividenden, andere Ergebnisverfügungen sowie über die Entlastung von Verwaltungsrat und CEO.

An der letzten Jahreshauptversammlung am 16. Mai 2023 in Markaryd nahmen 1.859 Aktionäre teil, von denen 713 persönlich anwesend und 1.146 durch einen Bevollmächtigten vertreten waren. Es waren 62 % der Aktienanzahl und 81 % der gesamten Stimmrechte in der Gesellschaft repräsentiert. Anwesend waren der Verwaltungsrat, der CEO und die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft. Das Protokoll der Hauptversammlung sowie die aktuellen Satzungen können auf der Homepage der Gesellschaft eingesehen werden. 

Die Satzungen sehen weder Einschränkungen in Bezug auf die Anzahl der Stimmen vor, die jeder Aktionär auf einer Hauptversammlung abgeben kann, noch auf die Ernennung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedern oder die Änderung der Satzungen.

Auf der Jahreshauptversammlung 2023 wurde der Verwaltungsrat laut Beschluss ermächtigt, im Einzelfall oder mehrfach sowie mit oder ohne Abweichung vom Vorrecht der Aktionäre neue B-Aktien auszugeben und als Entgelt bei Übernahmen von Unternehmen und Unternehmensteilen zu verwenden. Die Ermächtigung mit Gültigkeit bis zur Jahreshauptversammlung 2024 ist auf 10 % der Anzahl der zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung ausgegebenen Aktien beschränkt.   

 

Kommunikation mit dem Aktienmarkt

Die Unternehmensinformationen für den Aktienmarkt sollen einen hohen Standard haben. Sie müssen korrekt und transparent sein, um ein langfristiges Vertrauen in das Unternehmen zu sichern.

Ertrags- und Vermögenslage werden viermal im Jahr dargelegt und genau wie der Geschäftsbericht sämtlichen Aktionären zugestellt, sofern diese das wünschen. Alle kursrelevanten Informationen sowie Informationen zu durchgeführten Übernahmen werden in Pressemitteilungen veröffentlicht. Alle Finanzinformationen sind außerdem auf der Homepage www.nibe.com verfügbar. Dort werden Pressemitteilungen und Berichte zeitgleich mit der Veröffentlichung eingestellt.

Direkt nach Veröffentlichung der Zwischenberichte werden Presse- und Analystenkonferenzen abgehalten. Der Dialog mit sowohl schwedischen als auch ausländischen Investoren und Analysten sowie Medien und den schwedischen Aktiespararna erfolgt kontinuierlich. 

 

Arbeitsweise des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier besteht aus sechs von der Jahreshauptversammlung gewählten Mitgliedern. Die Verwaltungsratsmitglieder und der Verwaltungsratsvorsitzende werden jährlich von der Hauptversammlung für die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung gewählt. Angestellte der Gesellschaft nehmen bei Bedarf an Sitzungen des Verwaltungsrates als Vortragende oder Sachverständige in Einzelangelegenheiten teil.

In den Verwaltungsrat wurden bei der Jahreshauptversammlung 2023 Hans Linnarson (Vorsitzender), Georg Brunstam, Anders Pålsson, Jenny Larsson, Eva Karlsson und Eva Thunholm sowie Gerteric Lindquist, der gleichzeitig Konzernchef ist, gewählt. Georg Brunstam, Mitglied im Verwaltungsrat seit 2003, verstarb im September 2023. In der Folge hatte der Verwaltungsrat statt der bei der Hauptversammlung 2023 gewählten sieben nur sechs Mitglieder. Mit Ausnahme des Konzernchefs ist keines der Verwaltungsratsmitglieder von der Gesellschaft angestellt bzw. operativ in der Gesellschaft tätig. 

Laut Einschätzung des NIBE-Verwaltungsrats sind mit Ausnahme des Konzernchefs alle Mitglieder gegenüber der Gesellschaft unabhängig. Die Mitglieder werden auf Seite 190 im Geschäftsbericht vorgestellt.

Der Verwaltungsrat arbeitet nach einer jährlich festgelegten Ordnung zur Regelung der Beschlussordnung innerhalb der Gesellschaft, der Prokura, der Sitzungsordnung des Verwaltungsrates und der Arbeitsaufgaben des Vorsitzenden. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat keine Verantwortungsbereiche zugewiesen. Bestimmte Mitglieder sind jedoch aufgrund ihrer speziellen Kompetenz und Erfahrung stärker in bestimmten Fragen eingebunden.

Der Verwaltungsrat kontrolliert die Tätigkeit des CEO und ist für den zweckdienlichen Aufbau der Organisation, der Geschäftsleitung und der Richtlinien für die Mittelverwaltung der Gesellschaft verantwortlich. Auch Entwicklung und Überwachung der Strategien des Unternehmens durch Pläne und Ziele, Entscheidungen über Übernahmen, größere Investitionen, Besetzung der Geschäftsleitung sowie die laufende Prüfung während des Geschäftsjahres fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat legt zudem den Haushalt fest und ist für den Jahresabschluss verantwortlich.

Der Verwaltungsratsvorsitzende leitet die Arbeit des Verwaltungsrats gemäß dem Aktiengesetz und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Er folgt der Geschäftstätigkeit im Dialog mit dem CEO und ist dafür verantwortlich, dass den übrigen Mitgliedern die erforderlichen Informationen erhalten, um ein hohes Diskussions- und Beschlussniveau sicherzustellen. 

Der Verwaltungsrat wertet jährlich die eigene Arbeit aus. Dies geschieht über eine Umfrage unter den Verwaltungsratsmitgliedern und das Ergebnis der Umfrage wird anschließend dem gesamten Verwaltungsrat vorgestellt. Dieser erarbeitet dann, soweit erforderlich, konkrete Vorschläge zu Entwicklung, Verbesserung und Effektivierung der Arbeit des Verwaltungsrates. Die Auswertung des Verwaltungsrats für 2023 ergab, dass ein offenes, konstruktives Klima herrscht sowie Kontroll- und Beschlussprozesse gut funktionieren. Die Auswertung umfasste u. a. die Zusammensetzung des Verwaltungsrats, seine Arbeitsformen, Kommunikation, interne Revision, Beurteilung des CEO und der sonstigen Unternehmensführung sowie von Ausschüssen.

 

Beschlussprozess

Der NIBE-Verwaltungsrat behandelt Fragen von übergreifender Art.  

Fragen von übergreifender Art wie etwa die Zusammensetzung des Verwaltungsrates und Vergütungen werden vor jeder ordentlichen Hauptversammlung durch persönlichen Kontakt des Verwaltungsratsvorsitzenden mit den größeren Aktionären abgehandelt. 

Der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft trägt dem gesamten Verwaltungsrat seine Auffassung vor. 

Die Gesellschaft hat weder einen Nominierungs- (Kodex Abt. III Punkt 2.1) noch einen Vergütungs- (Kodex Abt. III Punkt 7.3) oder Wirtschaftsprüfungsausschuss (Kodex Abt. III Punkt 7.2). Der Grund dafür, dass NIBE hinsichtlich eines Nominierungsausschusses nicht dem Kodex folgt, liegt in der eindeutigen Eigentümersituation mit zwei Haupteigentümerkonstellationen, die zusammen ca. 65 % der Stimmen besitzen und außerdem gute Beziehungen zueinander unterhalten. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist nicht größer als für die Erfüllung der Aufgaben des Prüfungs- und Vergütungsausschusses erforderlich und besitzt die notwendige Kompetenz, was mit dem Aktiengesetz bzw. Kodex vereinbar ist. Der Konzernchef (der ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrats ist) ist nicht Teil der Tätigkeit des Verwaltungsrats hinsichtlich der Aufgaben, die ansonsten von einem Vergütungsausschuss ausgeführt würden. 

 

Konzernleitung

Dem Konzernchef, zudem vom Verwaltungsrat zum CEO der Muttergesellschaft ernannt, obliegt die laufende Kontrolle des Konzerns. Ihm sind auch die drei Geschäftsbereichsleiter unterstellt. 

Der CEO leitet die Geschäftstätigkeit entsprechend der vom Verwaltungsrat beschlossenen Anweisung zur Arbeitsverteilung zwischen CEO und Verwaltungsrat. Die Tätigkeit des CEO und der Konzernleitung wird jährlich beurteilt.

Auf Konzernebene werden Finanzierung, Devisenfragen, Unternehmensübernahmen, Neugründungen, finanzielle Steuerung, finanzielle Informationen, Personalpolitik, Nachhaltigkeit und sonstige übergreifende Policy-Fragen koordiniert. 

 

Steuerung der Geschäftsbereiche

NIBE besteht aus drei Geschäftsbereichen. 

Jeder Geschäftsbereich hat eine eigene operative Führung und Ergebnisverantwortung. Jeder Geschäftsbereich hat einen Verwaltungsrat mit dem Konzernchef als Vorsitzenden. 

Die jeweiligen Geschäftsbereichsvorstände sind sowohl für die laufende Tätigkeit als auch die strategische Entwicklung der Geschäftsbereiche gegenüber dem NIBE-Verwaltungsrat zuständig. Die jeweiligen Gremien treten vierteljährlich zusammen.

 

Steuerung der Nachhaltigkeitsarbeit
des Konzerns

Die Konzernarbeitsgruppe für Nachhaltigkeit erstattet Bericht an den Nachhaltigkeitsrat, dem neben der Arbeitsgruppe auch CEO, CFO und die Geschäftsbereichsleiter angehören. 

Ein Großteil der Arbeit ist durch nationale Gesetze reglementiert, wie beispielsweise Umweltgesetze und Arbeitsrecht. NIBE ist jedoch auch verpflichtet, regionales und internationales Recht zu erfüllen. Freiwillige Verpflichtungen wie der UN Global Compact und die globalen Nachhaltigkeitsziele der UN – die Agenda 2030 – spielen ebenfalls eine Rolle.

Der Verwaltungsrat von NIBE trägt die letztendliche Verantwortung für den Umgang mit Risiken und ist dafür zuständig, dass die Nachhaltigkeitsarbeit die Anforderungen von Behörden, Aktionären und anderen Stakeholdern erfüllt. Der CEO berichtet an den Verwaltungsrat. Die Geschäftsbereichsleiter sind zuständig für die Kommunikation und Durchführung der strategischen Arbeit auf lokaler Verwaltungsratsebene.

Die jeweilige Unternehmensführung hat die lokale Verantwortung für die operative Nachhaltigkeitsarbeit und die Befolgung der Unternehmensrichtlinien und berichtet an die entsprechende Geschäftsbereichsleitung.

Die Konzernarbeitsgruppe für Nachhaltigkeit besucht regelmäßig die Konzernunternehmen, um die Einhaltung der gemeinsamen Richtlinien zu kontrollieren. Die Arbeitsgruppe bringt außerdem die Arbeit strategisch voran und informiert die Verwaltungsräte auf Konzern- und Geschäftsbereichsebene zu Nachhaltigkeitsfragen.

Verbesserungsbedarf bzw. Abweichungen werden dokumentiert und sowohl an das jeweilige Unternehmen, den Geschäftsbereichsleiter und die Konzernleitung gemeldet. Der jeweilige Geschäftsbereichsleiter ist dafür zuständig zu kontrollieren, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Verhaltenskodex

NIBE hat einen Verhaltenskodex, der die NIBE-Kultur und die zehn Prinzipien des UN Global Compact widerspiegelt.

Der Verhaltenskodex ist in Broschüren von NIBE zu Geschäftsprinzipien, Werten und Arbeitsweise dargestellt, und sein Inhalt basiert auf unserer Tradition eines ehrlichen, aufrichtigen Geschäftsgebarens. Die Informationen finden Sie auf Seite 12–13. 

Alle angestellten Mitarbeiter erhalten Druckversionen in der Landessprache. Wenn ein neues Unternehmen in den Konzern aufgenommen wird, ist die Unternehmensführung verpflichtet, den Verhaltenskodex in der Organisation zu kommunizieren und zu implementieren. 

Der Verhaltenskodex ist für externe Partner und Stakeholder auf unserer Homepage nibe.com zugänglich. 

 Alle Unternehmen befolgen nationale Gesetze, wie beispielsweise Finanz-, Umwelt- und Arbeitsgesetze und müssen außerdem regionales und internationales Recht sowie freiwillige Verpflichtungen wie den UN Global Compact erfüllen. Die Unternehmensführung ist dafür zuständig, Rat zu ethischen und gesetzlichen Verhaltensweisen gemäß festgelegter Eskalationsverfahren einzuholen, falls ihre Kenntnisse bzw. ihr Mandat nicht ausreichend sind. 

NIBE hat eine Whistleblower-Funktion, über die alle Mitarbeiter des Konzerns und Sonstige vertraulich und ohne Gefahr von Repressalien einen Verdacht auf ernsthafte Unregelmäßigkeiten anmelden können. Um die Anonymität von Whistleblowern sowie die korrekte, sichere Bearbeitung eingehender Anmeldungen sicherzustellen, gehen die Whistleblower-Fälle an einen externen Empfänger, der ebenfalls die jeweilige Untersuchung leitet.   

 

Policy zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates/Vielfalts-Policy

NIBE hat eine Diversity-Policy für den Verwaltungsrat ­verabschiedet.

Der Verwaltungsrat von NIBE soll insgesamt eine für die Arbeit des Verwaltungsrats zweckdienliche Gesamtkompetenz und Erfahrung für die betriebene Geschäftstätigkeit aufweisen, um Chancen und Risiken für den Konzern identifizieren und analysieren zu können. Bei der Nominierung und Wahl neuer Verwaltungsratsmitglieder soll die Eignung des jeweiligen Mitglieds in Hinblick darauf bewertet werden, dass der Verwaltungsrat über die für eine zweckdienliche Steuerung des Konzerns erforderliche Gesamtkompetenz besitzt. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrates soll von Vielseitigkeit und Breite hinsichtlich Kompetenz, Erfahrung, Geschlecht, Alter, Ausbildung und des beruflichen Hintergrunds geprägt sein. Ziel der Policy ist eine zweckdienliche Zusammensetzung des Verwaltungsrates hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und der sonstigen Umstände. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats wurde 2023 unter anderem im Rahmen der vom Verwaltungsrat selbst durchgeführten jährlichen Auswertung (siehe oben unter „Arbeitsweise des Verwaltungsrats“) und unter Beachtung der Diversity-Policy für den Verwaltungsrat ausgewertet. Die Bewertung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zusammensetzung des Verwaltungsrats gemäß der Policy zweckentsprechend ist.

 

Vergütungen 2023

Die Hauptversammlung 2023 hat die Vergütung des Verwaltungsrats und die Begleichung des Honorars für die Wirtschaftsprüfer gemäß anerkannter Rechnung beschlossen.

Zugleich wurden die Vergütungsgrundsätze für den CEO und sonstige Führungskräfte erläutert und beschlossen. Informationen zu den entsprechenden Grundsätzen gehen aus Anm. 6 im Geschäftsbericht sowie auf der Homepage von NIBE (www.nibe.com) hervor.

Die Vergütung des CEO wird vom Verwaltungsrat beschlossen, jedoch vom Verwaltungsratsvorsitzenden nach Erörterungen mit dem CEO vorbereitet. Vergütungen anderer Führungskräfte werden vom CEO im Einvernehmen mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden und in Überstimmung mit den von der Hauptversammlung beschlossenen Richtlinien festgelegt. Die Beschlüsse werden dem Verwaltungsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Informationen zum Honorar des Verwaltungsrats sowie zu Gehältern und sonstigen Vergütungen des CEO und anderer leitender Führungskräfte sind der Anm. 6 des Geschäftsberichts zu entnehmen.

 

Incentive-Programm

Bestimmte Mitarbeiter in Schlüsselpositionen können bei Erfüllung der gesetzten Ziele einen Teil des Gehaltes als variable Vergütung erhalten. 

Der variable Vergütungsanteil ist auf vier Monatsgehälter beschränkt. Darüber hinaus kann ein zusätzliches Monatsgehalt als Vergütung gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter diese Zusatzvergütung und einen gleichhohen Betrag seiner variablen Vergütung für den Erwerb von ­NIBE-Aktien über die Börse einsetzt. Eine Bedingung für diese zusätzliche Vergütung ist, dass der Mitarbeiter die erworbenen NIBE-Aktien jeweils mindestens drei Jahre hält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch die betreffenden Mitarbeiter einmal pro Jahr im Zeitraum Februar/März unter Berücksichtigung der geltenden Regeln gegen Marktmissbrauch. Der CEO ist von Incentive-Programmen ausgeschlossen. Bei den in vergangenen Jahren übernommenen Unternehmen außerhalb Schwedens wurden einige Schlüsselmitarbeiter in Incentive-Programme eingebunden, die von den oben genannten Vergütungsgrundsätzen des NIBE-Konzerns abweichen. Informationen über die Grundsätze für die Vergütung von Führungskräften gehen aus Anm. 6 des Geschäftsberichts hervor.

 

Abfindungen

Abfindungen oder sonstige Leistungen liegen mit Ausnahme des CEO weder für den Verwaltungsratsvorsitzenden noch die Verwaltungsratsmitglieder vor. 

Die Kündigungsfrist seitens des Unternehmens gegenüber dem CEO beträgt sechs Monate. Über das Gehalt während der Kündigungsfrist hinaus hat der CEO Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von zwölf Monatsgehältern. Sonstige Führungskräfte beziehen während der Kündigungsfrist ein Gehalt von 6 bis 12 Monatsgehältern.

 

Pensionen

Der Verwaltungsratsvorsitzende und die Verwaltungsratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat keine Pensionsleistungen. 

Es liegen keine gesonderten Vereinbarungen darüber vor, dass Führungskräfte vor Erreichen des offiziellen Rentenalters in den Ruhestand treten und bis dahin einen gewissen Teil ihres Gehalts beziehen können.

Information zu den Pensionsleistungen des CEO und sonstiger Führungskräfte ist der Anm. 6 des Geschäftsberichts zu entnehmen.

Laut Konzern-Policy erfolgen bei fortgesetzter Tätigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres keine weiteren Einzahlungen von Pensionsprämien.

 

Interne Revision der
finanziellen Berichterstattung 2023

Laut schwedischem Aktiengesetz und Kodex ist der Verwaltungsrat für die interne Revision zuständig.    

Dieser Bericht über die interne Revision und das Risikomanagement hinsichtlich der finanziellen Berichterstattung wurde gemäß Kapitel 6 § 6 des Jahresabschlussgesetzes erstellt. 

NIBE ist durch Einfachheit in der juristischen und operativen Struktur, Transparenz in der Organisation, klare und deutliche Verteilung der Zuständigkeiten und funktionale, eingearbeitete Steuerungs- und Kontrollsysteme charakterisiert.

Neben den Gesetzen und Regeln, denen NIBE in Bezug auf die finanzielle Berichterstattung unterliegt, liegen in einem Finanzhandbuch zusammengefasst interne Anweisungen und Policys vor, die von sämtlichen Konzerngesellschaften befolgt werden, sowie Systeme für die interne Revision der Finanzberichterstattung. 

Konsolidierte Finanzberichte mit umfangreichen Analysen und Kommentaren werden vierteljährlich vom Konzern und dessen Geschäftsbereichen erstellt. Es wird außerdem monatlich nachgehalten.

Sowohl auf Konzern- als auch auf Geschäftsbereichsebene sowie bei größeren Einheiten sind Finanzfunktionen und Controller für die Rechnungslegung, Berichterstattung und Analyse der finanziellen Entwicklung verantwortlich.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Geschäftsberichts und der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Muttergesellschaft und aller Tochtergesellschaften hat der Verwaltungsrat auch die Möglichkeit, unterjährig eine Sonderprüfung ausgewählter Geschäftstätigkeiten zu verlangen, wenn er dies für notwendig hält. Eine Zusammenfassung der Überprüfung ausgewählter Kontrollen durch die Prüfer wird ebenfalls jährlich in der Sitzung des Verwaltungsrats vorgelegt, in der der Buchungsschluss des Vorjahres behandelt wird. 

Im Jahr 2023 wurde das Projekt zur Stärkung und internen Bewertung der internen Revision fortgesetzt. Von diesem Projekt wird erwartet, dass es zu mehr Knowhow und Bewusstsein, deutlichen Anweisungen und einer klaren Organisation bezüglich der internen Revision führt. Vor diesem Hintergrund sieht der Verwaltungsrat keine Notwendigkeit einer speziellen Kontrollfunktion (interne Prüfung) (Kodex Abt. III Punkt 8.1).

 

Externe Wirtschaftsprüfer

Die Wirtschaftsprüfer von NIBE wurden von der Jahreshauptversammlung für ein Jahr gewählt.  

Das registrierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG AB ist seit 2013 als Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft tätig. Jonas Nihlberg ist seit der Hauptversammlung 2021 verantwortlicher Wirtschaftsprüfer. 

Dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer stehen fortlaufend die geprüften Protokolle der Verwaltungsratssitzungen und die Monatsberichte, die der Verwaltungsrat erhält, zur Verfügung.

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer teilt dem Verwaltungsrat die Gesamtheit seiner Beobachtungen aus der Prüfung und seiner Beurteilung der internen Revision des Unternehmens mit.

Neben den eigentlichen Wirtschaftsprüfungsaufgaben erbringt KPMG vor allem Beratungsleistungen zu Bilanzierungs- und Steuerfragen. Zu Angaben zur Vergütung der Wirtschaftsprüfer siehe Anm. 9 im Jahresabschluss.