Corporate-Governance-Bericht 2021

Die Corporate Governance der NIBE Industrier AB (publ) („NIBE“) erfolgt durch die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den CEO entsprechend dem Aktiengesetz (2005:551), den Satzungen, dem Jahresabschlussgesetz (1995:1554), den Bestimmungen der Nasdaq Stockholm für Emittenten und der anerkannten Praxis auf dem Aktienmarkt. Für schwedische Gesellschaften, deren Aktien auf einem regulierten Markt gehandelt werden, ist es anerkannte Praxis auf dem Aktienmarkt den schwedischen Kodex für Corporate Governance („Kodex“) anzuwenden. NIBE folgt dem Kodex, und dieser Corporate-Governance-Bericht wurde entsprechend dem Kodex erstellt. Der geltende Kodex

kann auf der Homepage des Kollegiet för svensk bolagsstyrning (www.bolagsstyrning.se) eingesehen werden.

Weiterhin stellt NIBE auf der Homepage der Gesellschaft Informationen gemäß Marktmissbrauchsverordnung und sonstigen Anforderungen zur Verfügung.

Der Corporate-Governance-Bericht ist nicht Bestandteil der formellen Jahresabschlussdokumente. Der Wirtschaftsprüfer nimmt den Corporate-Governance-Bericht zur Kenntnis und äußert sich dazu, ob ein Corporate Governance-Bericht erstellt wurde und seine gesetzlich vorgeschriebenen Informationen mit den anderen Teilen des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses vereinbar sind.

Eigentümerverh.ltnisse

NIBE mit Sitz in Markaryd ist seit 1997 an der NASDAQ Stockholm notiert.

 

Seit August 2011 ist die NIBE-B-Aktie an der SIX Swiss Exchange in

der Schweiz zweitnotiert. Zum 31. Dezember 2021 betrug die Zahl

der Aktionäre 89.827 ausschließlich der früheren Aktionäre der

Schulthess G roup AG, die heute NIBE-Aktionäre sind. D a die A ktionäre

in der Schweiz nicht individuell an NIBE gemeldet werden, gibt

es keine Angaben zur Gesamtzahl.

Die G ruppe d er z ehn g rößten A ktionäre b esteht e inerseits a us

der Aktionärskonstellation „Heutige und frühere Aufsichtsratsmitglieder

und Geschäftsleitung“ mit 20 % des Kapitals und 46 % der

Stimmen und andererseits aus der Familie Schörling mit 7 % des

Kapitals u nd 19 % der S timmen sowie acht v erschiedenen institutionellen

Investoren mit insgesamt 31 % des Kapitals und 15 % der

Stimmen. Die zehn größten Aktionärskonstellationen besitzen somit

gemeinsam 58 % des Kapitals und 80 % der Stimmen. Kein einzelner

Aktionär verfügt über direkten oder indirekten Aktienbesitz, der

mindestens 10 % der Stimmen sämtlicher NIBE-Aktien repräsentiert.

 

Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist NIBEs oberstes Beschlussorgan. Sie

wählt den Aufsichtsrat und die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft,

stellt die Abschlüsse fest, entscheidet über Dividenden, andere

Ergebnisverfügungen sowie über die Entlastung von Aufsichtsrat

und CEO.

 

Am 1 1. M ai 2 021 f and d ie H auptversammlung v on N IBE s tatt. A ufgrund

der Corona-Pandemie wurde die Stimmabgabe nur per Briefwahl

durchgeführt. 63 % der Aktienanzahl und 82 % der gesamten

Stimmrechte in der Gesellschaft waren per Briefwahl vertreten. Das

Protokoll der Hauptversammlung sowie die aktuellen Satzungen

können auf der Homepage der Gesellschaft eingesehen werden.

Die Satzungen sehen weder Einschränkungen in Bezug auf die

Anzahl der Stimmen vor, die jeder Aktionär auf einer Hauptversammlung

abgeben kann, noch auf die Ernennung und Abberufung

von Aufsichtsratsmitgliedern oder die Änderung der Satzungen.

Auf der Hauptversammlung 2021 wurde der Aufsichtsrat laut B eschluss

ermächtigt, im Einzelfall oder mehrfach sowie mit oder ohne

Abweichung vom Bezugsrecht der Aktionäre neue B-Aktien zu emittieren

und zur Finanzierung von Übernahmen von Unternehmen bzw.

Unternehmensteilen

zu verwenden. Die Ermächtigung mit Gültigkeit bis

zur Hauptversammlung 2022 ist auf 10 % der Anzahl der zum Zeitpunkt

der Hauptversammlung ausgegebenen Aktien beschränkt.

Auf der Hauptversammlung 2021 wurden ebenfalls beschlossen,

die Satzung der Gesellschaft hinsichtlich der Begrenzung der Aktienanzahl

zu ändern sowie die Aktien der Gesellschaft, ungeachtet

der Serie, durch Aktiensplit zu teilen, wobei eine vorhandene Aktie in

vier Aktien geteilt wird.

 

Kommunikation mit dem Aktienmarkt

Die Unternehmensinformationen für den Aktienmarkt sollen einen

hohen Standard haben. Sie müssen korrekt und transparent sein,

um ein langfristiges Vertrauen in das Unternehmen zu sichern.

 

Ertrags- und Vermögenslage werden viermal im Jahr dargelegt und

genau wie der Jahresbericht sämtlichen Aktionären zugestellt, auf

Wunsch auch in Schriftform. Alle kursrelevanten Informationen sowie

Informationen zu allen durchgeführten Übernahmen werden in

Pressemitteilungen veröffentlicht. Alle Finanzinformationen sind

außerdem auf der Homepage www.nibe.com verfügbar. Dort werden

Pressemitteilungen und Berichte zeitgleich mit der Veröffentlichung

eingestellt.

Direkt nach Veröffentlichung der Zwischenberichte werden

Presse- und Analystenkonferenzen abgehalten. Der Dialog mit sowohl

schwedischen als auch ausländischen Investoren und Analysten

sowie Medien und den schwedischen Aktiespararna erfolgt kontinuierlich.

Im Jahresverlauf erfolgte dies digital.

 

Arbeitsweise des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der NIBE Industrier besteht aus sechs von der

Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder

und der Aufsichtsratsvorsitzende werden jährlich von der

Hauptversammlung für die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung

gewählt. Angestellte der Gesellschaft nehmen bei Bedarf an

Sitzungen des Aufsichtsrates als Vortragende oder Sachverständige

in Einzelangelegenheiten teil.

 

Der Aufsichtsrat setzte sich 2021 aus Hans Linnarson (Vorsitzender),

Georg Brunstam, Anders Pålsson, Jenny Sjödahl, Jenny Larsson und

Gerteric Lindquist zusammen, der gleichzeitig Konzernchef ist. Mit

Ausnahme des Konzernchefs ist keines der Aufsichtsratsmitglieder

von der Gesellschaft angestellt bzw. operativ in der Gesellschaft tätig.

Laut Einschätzung des NIBE-Aufsichtsrats sind mit Ausnahme des

Konzernchefs alle Mitglieder gegenüber der Gesellschaft unabhängig.

Die Mitglieder werden auf Seite 183 im Geschäftsbericht vorgestellt.

Der Aufsichtsrat arbeitet nach einer jährlich festgelegten Ordnung

zur Regelung der Beschlussordnung innerhalb der Gesellschaft, der

Prokura, der Sitzungsordnung des Aufsichtsrates und der Arbeitsaufgaben

des Vorsitzenden. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat keine

Verantwortungsbereiche zugewiesen. Bestimmte Mitglieder sind

jedoch aufgrund ihrer speziellen Kompetenz und Erfahrung stärker in

bestimmten Fragen eingebunden.

Der Aufsichtsrat kontrolliert die Tätigkeit des CEO und ist für den

zweckdienlichen Aufbau der Organisation, der Geschäftsleitung und

der Richtlinien für die Mittelverwaltung der Gesellschaft verantwortlich.

Auch Entwicklung und Überwachung der Strategien des Unternehmens

durch Pläne und Ziele, Entscheidungen über Übernahmen,

größere Investitionen, Besetzung der Geschäftsleitung sowie die laufende

Prüfung während des G eschäftsjahres f allen i n den Z uständigkeitsbereich

des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat legt zudem den

Haushalt fest und ist für den Jahresabschluss verantwortlich.

Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Arbeit des Aufsichtsrats

gemäß dem Aktiengesetz und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen.

Er folgt der Geschäftstätigkeit im Dialog mit dem CEO

und ist dafür verantwortlich, dass die übrigen Mitglieder die erforderlichen

Informationen erhalten, um ein hohes Diskussions- und

Beschlussniveau sicherzustellen.

Der Aufsichtsrat wertet jährlich die eigene Arbeit aus. Dies geschieht

über eine Umfrage unter den Aufsichtsratsmitgliedern und

das Ergebnis der Umfrage wird anschließend dem gesamten Aufsichtsrat

vorgestellt. Dieser erarbeitet dann, soweit erforderlich,

konkrete Vorschläge zu Entwicklung, Verbesserung und Effektivierung

der Arbeit des Aufsichtsrates. Die Auswertung des Aufsichtsrates

für 2021 ergab, dass ein offenes, konstruktives Klima herrscht

sowie Kontroll- und Beschlussprozesse gut funktionieren. Die Auswertung

umfasste u. a. die Zusammensetzung des Aufsichtsrats,

seine Arbeitsformen, Kommunikation, interne Revision, Beurteilung

des CEO und der sonstigen Unternehmensführung sowie von Ausschüssen.

 

Beschlussprozess

Der NIBE-Aufsichtsrat behandelt Fragen von übergreifender Art.

 

Fragen von übergreifender Art wie etwa die Zusammensetzung des

Aufsichtsrates und Vergütungen werden vor jeder ordentlichen

Hauptversammlung durch persönlichen Kontakt des Aufsichtsratsvorsitzenden

mit den größeren Aktionären abgehandelt.

Der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft trägt dem gesamten Aufsichtsrat

seine Auffassung vor.

Die Gesellschaft hat weder einen Nominierungs- (Kodex Abt. III

Punkt 2.1) noch einen Vergütungs- (Kodex Abt. III Punkt 9.1) oder

Wirtschaftsprüfungsausschuss (Kodex Abt. III Punkt 7.2). Der Grund

dafür, dass NIBE hinsichtlich eines Nominierungsausschusses nicht

dem Kodex folgt, liegt in der eindeutigen Eigentümersituation mit

zwei Haupteigentümerkonstellationen, die zusammen ca. 65 % der

Stimmen besitzen und außerdem gute Beziehungen zueinander

unterhalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist nicht größer als

für die Erfüllung der Aufgaben des Prüfungs- und Vergütungsausschusses

erforderlich und besitzt die notwendige Kompetenz, was

mit dem Aktiengesetz bzw. Kodex vereinbar ist. Der Konzernchef

(der ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats ist) ist nicht Teil der Tätigkeit

des Aufsichtsrats hinsichtlich der Aufgaben, die ansonsten von

einem Vergütungsausschuss ausgeführt würden.

 

Konzernleitung

Dem Konzernchef, zudem vom Aufsichtsrat zum CEO der Muttergesellschaft

ernannt, obliegt die laufende Kontrolle des Konzerns. Ihm

sind auch die drei Geschäftsbereichsleiter unterstellt.

 

Der CEO leitet die Geschäftstätigkeit entsprechend der vom Aufsichtsrat

beschlossenen Anweisung zur Arbeitsverteilung zwischen

CEO und Aufsichtsrat. Die Tätigkeit des CEO und der Konzernleitung

wird jährlich beurteilt. Auf Konzernebene werden Finanzierung, Devisenfragen,

Unternehmensübernahmen, Neugründungen, finanzielle

Steuerung, finanzielle Informationen, Personalpolitik, Nachhaltigkeit

und sonstige übergreifende Policy-Fragen koordiniert.

 

Steuerung der Geschäftsbereiche

NIBE besteht aus drei Geschäftsbereichen.

 

Jeder Geschäftsbereich hat eine eigene operative Führung und Ergebnisverantwortung.

Jeder Geschäftsbereich hat einen Vorstand

mit dem Konzernchef als Vorsitzenden.

Die jeweiligen Geschäftsbereichsvorstände sind sowohl für die

laufende Tätigkeit als auch die strategische Entwicklung der Geschäftsbereiche

gegenüber dem NIBE-Aufsichtsrat zuständig. Die

jeweiligen Gremien treten vierteljährlich zusammen.

Der Verhaltenskodex ist für externe Partner und Stakeholder auf

unserer Homepage nibe.com zugänglich.

Alle Unternehmen befolgen nationale Gesetze, wie beispielsweise

Finanz-, Umwelt- und Arbeitsgesetze und müssen außerdem regionales

und internationales Recht sowie freiwillige Verpflichtungen

wie den UN Global Compact erfüllen. Die Unternehmensführung ist

dafür zuständig, Rat zu ethischen und gesetzlichen Verhaltensweisen

gemäß festgelegter Eskalationsverfahren einzuholen, falls ihre

Kenntnisse bzw. ihr Mandat nicht ausreichend sind.

NIBE hat eine Whistleblower-Funktion, über die alle Mitarbeiter

des Konzerns vertraulich und ohne Gefahr von Repressalien einen

möglichen Verdacht auf ernsthafte Abweichungen von NIBEs Werten,

Geschäftsprinzipien und geltenden Gesetzen anmelden können.

Um die Anonymität von Whistleblowern sowie die korrekte, sichere

Bearbeitung eingehender Anmeldungen sicherzustellen, gehen die

Whistleblower-Fälle an einen externen Empfänger, der ebenfalls die

jeweilige Untersuchung leitet.

 

Steuerung der Nachhaltigkeitsarbeit des

Konzerns

Die Konzernarbeitsgruppe für Nachhaltigkeit erstattet Bericht an

den Nachhaltigkeitsrat, dem neben der Arbeitsgruppe auch CEO,

CFO und die Geschäftsbereichsleiter angehören.

Ein Großteil der Arbeit ist durch nationale Gesetze reglementiert,

wie beispielsweise Umweltgesetze und Arbeitsrecht. Wir sind jedoch

auch verpflichtet, regionales und internationales Recht einzuhalten,

gehen aber auch freiwillige Verpflichtungen wie UN Global Compact

und die globalen Nachhaltigkeitsziele der UN – Agenda 2030 ein.

Der Aufsichtsrat von NIBE trägt die letztendliche Verantwortung

für den Umgang mit Risiken und ist dafür zuständig, dass die Nachhaltigkeitsarbeit

die Anforderungen von Behörden, Aktionären und

anderen Stakeholdern erfüllt. Der CEO berichtet an den Aufsichtsrat

Die Geschäftsbereichsleiter sind zuständig für die Kommunikation

und Durchführung der strategischen Arbeit auf lokaler Vorstandsebene.

Die jeweilige Unternehmensführung hat die lokale Verantwortung

für die operative Nachhaltigkeitsarbeit und die Befolgung der

Unternehmensrichtlinien und berichtet an die entsprechende Geschäftsbereichsleitung.

Die Konzernarbeitsgruppe für Nachhaltigkeit besucht regelmäßig

die Konzernunternehmen, um die Einhaltung der gemeinsamen

Richtlinien zu kontrollieren. Die Arbeitsgruppe bringt außerdem die

Arbeit strategisch voran und informiert die Vorstände auf Konzernund

Geschäftsbereichsebene zu Nachhaltigkeitsfragen.

Verbesserungsbedarf bzw. Abweichungen werden dokumentiert

und sowohl an das jeweilige Unternehmen, den Geschäftsbereichsleiter

und die Konzernleitung gemeldet. Der jeweilige Geschäftsbereichsleiter

ist dafür zuständig zu kontrollieren, dass die vorgeschlagenen

Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Vielfalts-Policy

NIBE hat eine Vielfalts-Policy für den Aufsichtsrat verabschiedet.

Der Aufsichtsrat von NIBE soll insgesamt eine für die Arbeit des Aufsichtsrats

zweckdienliche Gesamtkompetenz und Erfahrung für die

betriebene Geschäftstätigkeit aufweisen, um Chancen und Risiken

für den Konzern identifizieren und analysieren zu können. Bei der Nominierung

und Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder soll die Eignung

des jeweiligen Mitglieds in Hinblick darauf bewertet werden, dass

der Aufsichtsrat über die für eine zweckdienliche Steuerung des

Konzerns erforderliche Gesamtkompetenz besitzt. Die Zusammensetzung

des Aufsichtsrates soll von Vielseitigkeit und Breite hinsichtlich

Kompetenz, Erfahrung, Geschlecht, Alter, Ausbildung und

des beruflichen Hintergrunds geprägt sein. Ziel der Policy ist eine

zweckdienliche Zusammensetzung des Aufsichtsrates hinsichtlich

der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und der sonstigen Umstände.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wurde 2021 unter anderem

im Rahmen der vom Aufsichtsrat selbst durchgeführten jährlichen

Auswertung (s. oben unter „Arbeitsweise des Aufsichtsrates“)

und unter Beachtung der Vielfalts-Policy ausgewertet. Die Bewertung

ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zusammensetzung

des Aufsichtsrats gemäß der Policy zweckentsprechend ist.

 

Vergütungen 2021

Die Hauptversammlung 2021 hat die Vergütung des Aufsichtsrats

und die Begleichung des Honorars für die Wirtschaftsprüfer

gemäß anerkannter Rechnung beschlossen.

 

Zugleich wurden die Vergütungsgrundsätze für den CEO und sonstige

Führungskräfte erläutert und beschlossen. Informationen zu den

entsprechenden Grundsätzen gehen aus Anm. 6 im Geschäftsbericht

sowie auf der Homepage von NIBE (www.nibe.com) hervor.

Die Vergütung d es C EO w ird v om A ufsichtsrat b eschlossen, j edoch

vom Aufsichtsratsvorsitzenden nach Erörterungen mit dem

CEO vorbereitet. Vergütungen anderer Führungskräfte werden vom

CEO im Einvernehmen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und in

Überstimmung mit den von der Hauptversammlung beschlossenen

Richtlinien festgelegt. Die Beschlüsse werden dem Aufsichtsrat zur

Kenntnisnahme vorgelegt.

Informationen zum Honorar des Aufsichtsrates sowie zu Gehältern

und sonstigen Vergütungen des CEO und anderer Führungskräfte

sind der Anm. 6 des Geschäftsberichts zu entnehmen.

 

Incentive-Programm

Bestimmte Mitarbeiter in Schlüsselpositionen können bei Erfüllung

der gesetzten Ziele einen Teil des Gehaltes als variable Vergütung

erhalten.

 

Der variable Vergütungsanteil ist auf vier Monatsgehälter beschränkt.

Darüber hinaus kann ein zusätzliches Monatsgehalt als

Vergütung g ezahlt w erden, w enn d er M itarbeiter d iese Z usatzver-

gütung und einen gleichhohen Betrag seiner variablen Vergütung

für d en E rwerb v on N IBE-Aktien ü ber d ie B örse e insetzt. E ine B edingung

für diese zusätzliche Vergütung ist, dass der Mitarbeiter die

erworbenen NIBE-Aktien jeweils mindestens drei Jahre hält. Üblicherweise

erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch den Mitarbeiter

einmal pro Jahr im Zeitraum Februar/März unter Berücksichtigung

der geltenden Regeln gegen Marktmissbrauch. Der CEO ist von Incentive-

Programmen ausgeschlossen. Bei den in vergangenen Jahren

übernommenen Unternehmen außerhalb Schwedens sind einige

Schlüsselmitarbeiter in Incentive-Programme eingebunden, die in

gewissen Fällen von den Vergütungsgrundsätzen des NIBE-Konzerns

abweichen. Informationen über die Grundsätze für die Vergütung

von Führungskräften gehen aus Anm. 6 des Geschäftsberichts

hervor.

 

Verhaltenskodex

NIBE hat einen Verhaltenskodex, der die NIBE-Kultur und die zehn

Prinzipien des UN Global Compact widerspiegelt.

 

Den Verhaltenskodex ist in NIBEs Broschüren zu Geschäftsprinzipien,

Werten und Arbeitsweise dargestellt und sein Inhalt basiert auf

unserer Tradition eines ehrlichen, aufrichtigen Geschäftsgebarens.

Die Informationen finden Sie auf Seite 12–13.

Alle angestellten Mitarbeiter erhalten Druckversionen in der

Landessprache. Wenn ein neues Unternehmen in den Konzern aufgenommen

wird, ist die Unternehmensführung verpflichtet, den

Verhaltenskodex in der Organisation zu kommunizieren und zu implementieren.

 

Abfindungen

Abfindungen oder sonstige Leistungen liegen mit Ausnahme des

CEO weder für den Aufsichtsratsvorsitzenden noch die Aufsichtsratsmitglieder

vor.

 

Die Kündigungsfrist seitens des Unternehmens gegenüber dem CEO

beträgt sechs Monate. Über das Gehalt während der Kündigungsfrist

hinaus hat der CEO Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von zwölf

Monatsgehältern. Sonstige Führungskräfte beziehen während der

Kündigungsfrist ein Gehalt von 6 bis 12 Monatsgehältern.

 

Pensionen

Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Aufsichtsratsmitglieder erhalten

für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat keine Pensionsleistungen.

 

Es liegen keine gesonderten Vereinbarungen darüber vor, dass Führungskräfte

vor Erreichen des offiziellen Rentenalters in den Ruhestand

treten und bis dahin einen gewissen Teil ihres Gehalts beziehen

können.

Information zu den Pensionsleistungen des CEO und sonstiger

Führungskräfte i st d er A nm. 6 d es G eschäftsberichts z u e ntnehmen.

Laut Konzern-Policy erfolgen bei fortgesetzter Tätigkeit nach

Vollendung des 65. Lebensjahres keine weiteren Einzahlungen von

Pensionsprämien.

 

Interne Revision der finanziellen Berichterstattung

2021

Laut schwedischem Aktiengesetz und Kodex ist der Aufsichtsrat

für die interne Revision zuständig.

 

Dieser Bericht über die interne Revision und das Risikomanagement

hinsichtlich der finanziellen Berichterstattung wurde gemäß Kapitel

6 § 6 des Jahresabschlussgesetzes erstellt.

NIBE ist durch Einfachheit in der juristischen und operativen

Struktur, Transparenz in der Organisation, klare und deutliche Verteilung

der Zuständigkeiten und funktionale, eingearbeitete Steuerungs-

und Kontrollsysteme charakterisiert.

Neben den Gesetzen und Regeln, denen NIBE in Bezug auf die finanzielle

Berichterstattung unterliegt, liegen in einem Finanzhandbuch

zusammengefasst interne Anweisungen und Policies vor, die

von sämtlichen Konzerngesellschaften befolgt werden, sowie Systeme

für die interne Revision der Finanzberichterstattung.

Konsolidierte Finanzberichte mit umfangreichen Analysen und

Kommentaren werden vierteljährlich vom Konzern und dessen

Geschäftsbereichen erstellt. Es wird außerdem monatlich nachgehalten.

Sowohl auf Konzern- als auch auf Geschäftsbereichsebene sowie

bei größeren Einheiten sind Finanzfunktionen und Controller für

die Rechnungslegung, Berichterstattung und Analyse der finanziellen

Entwicklung verantwortlich.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Geschäftsberichts

und der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Muttergesellschaft

und sämtlicher Tochtergesellschaften nehmen die

Wirtschaftsprüfer jährlich eine Überprüfung der Gesellschaften hinsichtlich

Organisation, Routinen und Handhabung sowie Einhaltung

von Instruktionen gemäß einem von der Konzernleitung erstellten

und dem Aufsichtsrat genehmigten Plan vor. Bei der Aufsichtsratssitzung,

die sich mit dem jeweiligen Jahresabschluss befasst, ist

eine Zusammenfassung der Beurteilung der internen Revision vorzulegen.

Der Aufsichtsrat hat zudem die Möglichkeit, bei Bedarf unterjährig

eine Sonderprüfung anzusetzen.

Im Jahr 2021 wurde das Projekt zur Stärkung der internen Revision

fortgesetzt. Von diesem Projekt wird erwartet, dass es zu mehr

Knowhow und Bewusstsein, deutlichen Anweisungen und einer klaren

Organisation bezüglich der internen Revision führt. Vor diesem

Hintergrund sieht der Aufsichtsrat keine Notwendigkeit einer speziellen

Kontrollfunktion (interne Prüfung) (Kodex Punkt 7.3).

 

Externe Wirtschaftsprüfer

NIBEs Wirtschaftsprüfer wurden von der Jahreshauptversammlung

für ein Jahr gewählt.

 

Das registrierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG AB ist seit

2013 als Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft tätig. Jonas Nihlberg ist

seit der Hauptversammlung 2021 verantwortlicher Wirtschaftsprüfer.

Dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer stehen fortlaufend die

geprüften Protokolle der Aufsichtsratssitzungen und die Monatsberichte,

die der Aufsichtsrat erhält, zur Verfügung.

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer teilt dem Aufsichtsrat die

Gesamtheit seiner Beobachtungen aus der Prüfung und seiner Beurteilung

der internen Revision des Unternehmens mit.

Neben den eigentlichen Wirtschaftsprüfungsaufgaben erbringt

KPMG AB vor allem Due-Diligence-Leistungen im Rahmen von Unternehmensübernahmen

sowie Beratungsleistungen zu Fragen der

Rechnungslegung. Zu Angaben zur Vergütung der Wirtschaftsprüfer

siehe Anm. 9 im Jahresabschluss.