Die Corporate Governance der NIBE Industrier AB (publ) („NIBE“) erfolgt durch die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den CEO entsprechend dem Aktiengesetz (2005:551), den Satzungen, dem Jahresabschlussgesetz (1995:1554), den Bestimmungen der Nasdaq Stockholm für Emittenten und der anerkannten Praxis auf dem Aktienmarkt. Für schwedische Gesellschaften, deren Aktien auf einem regulierten Markt gehandelt werden, ist es anerkannte Praxis auf dem Aktienmarkt den schwedischen Kodex für Corporate Governance („Kodex“) anzuwenden. NIBE folgt dem Kodex, und dieser Corporate-Governance-Bericht wurde entsprechend dem Kodex erstellt. Der geltende Kodex
kann auf der Homepage des Kollegiet för svensk bolagsstyrning (www.bolagsstyrning.se) eingesehen werden.
Weiterhin stellt NIBE auf der Homepage der Gesellschaft Informationen gemäß Marktmissbrauchsverordnung und sonstigen Anforderungen zur Verfügung.
Der Corporate-Governance-Bericht ist nicht Bestandteil der formellen Jahresabschlussdokumente. Der Wirtschaftsprüfer nimmt den Corporate-Governance-Bericht zur Kenntnis und äußert sich dazu, ob ein Corporate Governance-Bericht erstellt wurde und seine gesetzlich vorgeschriebenen Informationen mit den anderen Teilen des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses vereinbar sind.
Eigentümerverh.ltnisse
NIBE mit Sitz in Markaryd ist seit 1997 an der NASDAQ Stockholm notiert.
Seit August 2011 ist die NIBE-B-Aktie an der SIX Swiss Exchange in
der Schweiz zweitnotiert. Zum 31. Dezember 2021 betrug die Zahl
der Aktionäre 89.827 ausschließlich der früheren Aktionäre der
Schulthess G roup AG, die heute NIBE-Aktionäre sind. D a die A ktionäre
in der Schweiz nicht individuell an NIBE gemeldet werden, gibt
es keine Angaben zur Gesamtzahl.
Die G ruppe d er z ehn g rößten A ktionäre b esteht e inerseits a us
der Aktionärskonstellation „Heutige und frühere Aufsichtsratsmitglieder
und Geschäftsleitung“ mit 20 % des Kapitals und 46 % der
Stimmen und andererseits aus der Familie Schörling mit 7 % des
Kapitals u nd 19 % der S timmen sowie acht v erschiedenen institutionellen
Investoren mit insgesamt 31 % des Kapitals und 15 % der
Stimmen. Die zehn größten Aktionärskonstellationen besitzen somit
gemeinsam 58 % des Kapitals und 80 % der Stimmen. Kein einzelner
Aktionär verfügt über direkten oder indirekten Aktienbesitz, der
mindestens 10 % der Stimmen sämtlicher NIBE-Aktien repräsentiert.
Die Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist NIBEs oberstes Beschlussorgan. Sie
wählt den Aufsichtsrat und die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft,
stellt die Abschlüsse fest, entscheidet über Dividenden, andere
Ergebnisverfügungen sowie über die Entlastung von Aufsichtsrat
und CEO.
Am 1 1. M ai 2 021 f and d ie H auptversammlung v on N IBE s tatt. A ufgrund
der Corona-Pandemie wurde die Stimmabgabe nur per Briefwahl
durchgeführt. 63 % der Aktienanzahl und 82 % der gesamten
Stimmrechte in der Gesellschaft waren per Briefwahl vertreten. Das
Protokoll der Hauptversammlung sowie die aktuellen Satzungen
können auf der Homepage der Gesellschaft eingesehen werden.
Die Satzungen sehen weder Einschränkungen in Bezug auf die
Anzahl der Stimmen vor, die jeder Aktionär auf einer Hauptversammlung
abgeben kann, noch auf die Ernennung und Abberufung
von Aufsichtsratsmitgliedern oder die Änderung der Satzungen.
Auf der Hauptversammlung 2021 wurde der Aufsichtsrat laut B eschluss
ermächtigt, im Einzelfall oder mehrfach sowie mit oder ohne
Abweichung vom Bezugsrecht der Aktionäre neue B-Aktien zu emittieren
und zur Finanzierung von Übernahmen von Unternehmen bzw.
Unternehmensteilen
zu verwenden. Die Ermächtigung mit Gültigkeit bis
zur Hauptversammlung 2022 ist auf 10 % der Anzahl der zum Zeitpunkt
der Hauptversammlung ausgegebenen Aktien beschränkt.
Auf der Hauptversammlung 2021 wurden ebenfalls beschlossen,
die Satzung der Gesellschaft hinsichtlich der Begrenzung der Aktienanzahl
zu ändern sowie die Aktien der Gesellschaft, ungeachtet
der Serie, durch Aktiensplit zu teilen, wobei eine vorhandene Aktie in
vier Aktien geteilt wird.
Kommunikation mit dem Aktienmarkt
Die Unternehmensinformationen für den Aktienmarkt sollen einen
hohen Standard haben. Sie müssen korrekt und transparent sein,
um ein langfristiges Vertrauen in das Unternehmen zu sichern.
Ertrags- und Vermögenslage werden viermal im Jahr dargelegt und
genau wie der Jahresbericht sämtlichen Aktionären zugestellt, auf
Wunsch auch in Schriftform. Alle kursrelevanten Informationen sowie
Informationen zu allen durchgeführten Übernahmen werden in
Pressemitteilungen veröffentlicht. Alle Finanzinformationen sind
außerdem auf der Homepage www.nibe.com verfügbar. Dort werden
Pressemitteilungen und Berichte zeitgleich mit der Veröffentlichung
eingestellt.
Direkt nach Veröffentlichung der Zwischenberichte werden
Presse- und Analystenkonferenzen abgehalten. Der Dialog mit sowohl
schwedischen als auch ausländischen Investoren und Analysten
sowie Medien und den schwedischen Aktiespararna erfolgt kontinuierlich.
Im Jahresverlauf erfolgte dies digital.
Arbeitsweise des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat der NIBE Industrier besteht aus sechs von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder
und der Aufsichtsratsvorsitzende werden jährlich von der
Hauptversammlung für die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung
gewählt. Angestellte der Gesellschaft nehmen bei Bedarf an
Sitzungen des Aufsichtsrates als Vortragende oder Sachverständige
in Einzelangelegenheiten teil.
Der Aufsichtsrat setzte sich 2021 aus Hans Linnarson (Vorsitzender),
Georg Brunstam, Anders Pålsson, Jenny Sjödahl, Jenny Larsson und
Gerteric Lindquist zusammen, der gleichzeitig Konzernchef ist. Mit
Ausnahme des Konzernchefs ist keines der Aufsichtsratsmitglieder
von der Gesellschaft angestellt bzw. operativ in der Gesellschaft tätig.
Laut Einschätzung des NIBE-Aufsichtsrats sind mit Ausnahme des
Konzernchefs alle Mitglieder gegenüber der Gesellschaft unabhängig.
Die Mitglieder werden auf Seite 183 im Geschäftsbericht vorgestellt.
Der Aufsichtsrat arbeitet nach einer jährlich festgelegten Ordnung
zur Regelung der Beschlussordnung innerhalb der Gesellschaft, der
Prokura, der Sitzungsordnung des Aufsichtsrates und der Arbeitsaufgaben
des Vorsitzenden. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat keine
Verantwortungsbereiche zugewiesen. Bestimmte Mitglieder sind
jedoch aufgrund ihrer speziellen Kompetenz und Erfahrung stärker in
bestimmten Fragen eingebunden.
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Tätigkeit des CEO und ist für den
zweckdienlichen Aufbau der Organisation, der Geschäftsleitung und
der Richtlinien für die Mittelverwaltung der Gesellschaft verantwortlich.
Auch Entwicklung und Überwachung der Strategien des Unternehmens
durch Pläne und Ziele, Entscheidungen über Übernahmen,
größere Investitionen, Besetzung der Geschäftsleitung sowie die laufende
Prüfung während des G eschäftsjahres f allen i n den Z uständigkeitsbereich
des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat legt zudem den
Haushalt fest und ist für den Jahresabschluss verantwortlich.
Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet die Arbeit des Aufsichtsrats
gemäß dem Aktiengesetz und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
Er folgt der Geschäftstätigkeit im Dialog mit dem CEO
und ist dafür verantwortlich, dass die übrigen Mitglieder die erforderlichen
Informationen erhalten, um ein hohes Diskussions- und
Beschlussniveau sicherzustellen.
Der Aufsichtsrat wertet jährlich die eigene Arbeit aus. Dies geschieht
über eine Umfrage unter den Aufsichtsratsmitgliedern und
das Ergebnis der Umfrage wird anschließend dem gesamten Aufsichtsrat
vorgestellt. Dieser erarbeitet dann, soweit erforderlich,
konkrete Vorschläge zu Entwicklung, Verbesserung und Effektivierung
der Arbeit des Aufsichtsrates. Die Auswertung des Aufsichtsrates
für 2021 ergab, dass ein offenes, konstruktives Klima herrscht
sowie Kontroll- und Beschlussprozesse gut funktionieren. Die Auswertung
umfasste u. a. die Zusammensetzung des Aufsichtsrats,
seine Arbeitsformen, Kommunikation, interne Revision, Beurteilung
des CEO und der sonstigen Unternehmensführung sowie von Ausschüssen.
Beschlussprozess
Der NIBE-Aufsichtsrat behandelt Fragen von übergreifender Art.
Fragen von übergreifender Art wie etwa die Zusammensetzung des
Aufsichtsrates und Vergütungen werden vor jeder ordentlichen
Hauptversammlung durch persönlichen Kontakt des Aufsichtsratsvorsitzenden
mit den größeren Aktionären abgehandelt.
Der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft trägt dem gesamten Aufsichtsrat
seine Auffassung vor.
Die Gesellschaft hat weder einen Nominierungs- (Kodex Abt. III
Punkt 2.1) noch einen Vergütungs- (Kodex Abt. III Punkt 9.1) oder
Wirtschaftsprüfungsausschuss (Kodex Abt. III Punkt 7.2). Der Grund
dafür, dass NIBE hinsichtlich eines Nominierungsausschusses nicht
dem Kodex folgt, liegt in der eindeutigen Eigentümersituation mit
zwei Haupteigentümerkonstellationen, die zusammen ca. 65 % der
Stimmen besitzen und außerdem gute Beziehungen zueinander
unterhalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist nicht größer als
für die Erfüllung der Aufgaben des Prüfungs- und Vergütungsausschusses
erforderlich und besitzt die notwendige Kompetenz, was
mit dem Aktiengesetz bzw. Kodex vereinbar ist. Der Konzernchef
(der ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats ist) ist nicht Teil der Tätigkeit
des Aufsichtsrats hinsichtlich der Aufgaben, die ansonsten von
einem Vergütungsausschuss ausgeführt würden.
Konzernleitung
Dem Konzernchef, zudem vom Aufsichtsrat zum CEO der Muttergesellschaft
ernannt, obliegt die laufende Kontrolle des Konzerns. Ihm
sind auch die drei Geschäftsbereichsleiter unterstellt.
Der CEO leitet die Geschäftstätigkeit entsprechend der vom Aufsichtsrat
beschlossenen Anweisung zur Arbeitsverteilung zwischen
CEO und Aufsichtsrat. Die Tätigkeit des CEO und der Konzernleitung
wird jährlich beurteilt. Auf Konzernebene werden Finanzierung, Devisenfragen,
Unternehmensübernahmen, Neugründungen, finanzielle
Steuerung, finanzielle Informationen, Personalpolitik, Nachhaltigkeit
und sonstige übergreifende Policy-Fragen koordiniert.
Steuerung der Geschäftsbereiche
NIBE besteht aus drei Geschäftsbereichen.
Jeder Geschäftsbereich hat eine eigene operative Führung und Ergebnisverantwortung.
Jeder Geschäftsbereich hat einen Vorstand
mit dem Konzernchef als Vorsitzenden.
Die jeweiligen Geschäftsbereichsvorstände sind sowohl für die
laufende Tätigkeit als auch die strategische Entwicklung der Geschäftsbereiche
gegenüber dem NIBE-Aufsichtsrat zuständig. Die
jeweiligen Gremien treten vierteljährlich zusammen.
Der Verhaltenskodex ist für externe Partner und Stakeholder auf
unserer Homepage nibe.com zugänglich.
Alle Unternehmen befolgen nationale Gesetze, wie beispielsweise
Finanz-, Umwelt- und Arbeitsgesetze und müssen außerdem regionales
und internationales Recht sowie freiwillige Verpflichtungen
wie den UN Global Compact erfüllen. Die Unternehmensführung ist
dafür zuständig, Rat zu ethischen und gesetzlichen Verhaltensweisen
gemäß festgelegter Eskalationsverfahren einzuholen, falls ihre
Kenntnisse bzw. ihr Mandat nicht ausreichend sind.
NIBE hat eine Whistleblower-Funktion, über die alle Mitarbeiter
des Konzerns vertraulich und ohne Gefahr von Repressalien einen
möglichen Verdacht auf ernsthafte Abweichungen von NIBEs Werten,
Geschäftsprinzipien und geltenden Gesetzen anmelden können.
Um die Anonymität von Whistleblowern sowie die korrekte, sichere
Bearbeitung eingehender Anmeldungen sicherzustellen, gehen die
Whistleblower-Fälle an einen externen Empfänger, der ebenfalls die
jeweilige Untersuchung leitet.
Steuerung der Nachhaltigkeitsarbeit des
Konzerns
Die Konzernarbeitsgruppe für Nachhaltigkeit erstattet Bericht an
den Nachhaltigkeitsrat, dem neben der Arbeitsgruppe auch CEO,
CFO und die Geschäftsbereichsleiter angehören.
Ein Großteil der Arbeit ist durch nationale Gesetze reglementiert,
wie beispielsweise Umweltgesetze und Arbeitsrecht. Wir sind jedoch
auch verpflichtet, regionales und internationales Recht einzuhalten,
gehen aber auch freiwillige Verpflichtungen wie UN Global Compact
und die globalen Nachhaltigkeitsziele der UN – Agenda 2030 ein.
Der Aufsichtsrat von NIBE trägt die letztendliche Verantwortung
für den Umgang mit Risiken und ist dafür zuständig, dass die Nachhaltigkeitsarbeit
die Anforderungen von Behörden, Aktionären und
anderen Stakeholdern erfüllt. Der CEO berichtet an den Aufsichtsrat
Die Geschäftsbereichsleiter sind zuständig für die Kommunikation
und Durchführung der strategischen Arbeit auf lokaler Vorstandsebene.
Die jeweilige Unternehmensführung hat die lokale Verantwortung
für die operative Nachhaltigkeitsarbeit und die Befolgung der
Unternehmensrichtlinien und berichtet an die entsprechende Geschäftsbereichsleitung.
Die Konzernarbeitsgruppe für Nachhaltigkeit besucht regelmäßig
die Konzernunternehmen, um die Einhaltung der gemeinsamen
Richtlinien zu kontrollieren. Die Arbeitsgruppe bringt außerdem die
Arbeit strategisch voran und informiert die Vorstände auf Konzernund
Geschäftsbereichsebene zu Nachhaltigkeitsfragen.
Verbesserungsbedarf bzw. Abweichungen werden dokumentiert
und sowohl an das jeweilige Unternehmen, den Geschäftsbereichsleiter
und die Konzernleitung gemeldet. Der jeweilige Geschäftsbereichsleiter
ist dafür zuständig zu kontrollieren, dass die vorgeschlagenen
Maßnahmen umgesetzt werden.
Vielfalts-Policy
NIBE hat eine Vielfalts-Policy für den Aufsichtsrat verabschiedet.
Der Aufsichtsrat von NIBE soll insgesamt eine für die Arbeit des Aufsichtsrats
zweckdienliche Gesamtkompetenz und Erfahrung für die
betriebene Geschäftstätigkeit aufweisen, um Chancen und Risiken
für den Konzern identifizieren und analysieren zu können. Bei der Nominierung
und Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder soll die Eignung
des jeweiligen Mitglieds in Hinblick darauf bewertet werden, dass
der Aufsichtsrat über die für eine zweckdienliche Steuerung des
Konzerns erforderliche Gesamtkompetenz besitzt. Die Zusammensetzung
des Aufsichtsrates soll von Vielseitigkeit und Breite hinsichtlich
Kompetenz, Erfahrung, Geschlecht, Alter, Ausbildung und
des beruflichen Hintergrunds geprägt sein. Ziel der Policy ist eine
zweckdienliche Zusammensetzung des Aufsichtsrates hinsichtlich
der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und der sonstigen Umstände.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wurde 2021 unter anderem
im Rahmen der vom Aufsichtsrat selbst durchgeführten jährlichen
Auswertung (s. oben unter „Arbeitsweise des Aufsichtsrates“)
und unter Beachtung der Vielfalts-Policy ausgewertet. Die Bewertung
ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats gemäß der Policy zweckentsprechend ist.
Vergütungen 2021
Die Hauptversammlung 2021 hat die Vergütung des Aufsichtsrats
und die Begleichung des Honorars für die Wirtschaftsprüfer
gemäß anerkannter Rechnung beschlossen.
Zugleich wurden die Vergütungsgrundsätze für den CEO und sonstige
Führungskräfte erläutert und beschlossen. Informationen zu den
entsprechenden Grundsätzen gehen aus Anm. 6 im Geschäftsbericht
sowie auf der Homepage von NIBE (www.nibe.com) hervor.
Die Vergütung d es C EO w ird v om A ufsichtsrat b eschlossen, j edoch
vom Aufsichtsratsvorsitzenden nach Erörterungen mit dem
CEO vorbereitet. Vergütungen anderer Führungskräfte werden vom
CEO im Einvernehmen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und in
Überstimmung mit den von der Hauptversammlung beschlossenen
Richtlinien festgelegt. Die Beschlüsse werden dem Aufsichtsrat zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Informationen zum Honorar des Aufsichtsrates sowie zu Gehältern
und sonstigen Vergütungen des CEO und anderer Führungskräfte
sind der Anm. 6 des Geschäftsberichts zu entnehmen.
Incentive-Programm
Bestimmte Mitarbeiter in Schlüsselpositionen können bei Erfüllung
der gesetzten Ziele einen Teil des Gehaltes als variable Vergütung
erhalten.
Der variable Vergütungsanteil ist auf vier Monatsgehälter beschränkt.
Darüber hinaus kann ein zusätzliches Monatsgehalt als
Vergütung g ezahlt w erden, w enn d er M itarbeiter d iese Z usatzver-
gütung und einen gleichhohen Betrag seiner variablen Vergütung
für d en E rwerb v on N IBE-Aktien ü ber d ie B örse e insetzt. E ine B edingung
für diese zusätzliche Vergütung ist, dass der Mitarbeiter die
erworbenen NIBE-Aktien jeweils mindestens drei Jahre hält. Üblicherweise
erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch den Mitarbeiter
einmal pro Jahr im Zeitraum Februar/März unter Berücksichtigung
der geltenden Regeln gegen Marktmissbrauch. Der CEO ist von Incentive-
Programmen ausgeschlossen. Bei den in vergangenen Jahren
übernommenen Unternehmen außerhalb Schwedens sind einige
Schlüsselmitarbeiter in Incentive-Programme eingebunden, die in
gewissen Fällen von den Vergütungsgrundsätzen des NIBE-Konzerns
abweichen. Informationen über die Grundsätze für die Vergütung
von Führungskräften gehen aus Anm. 6 des Geschäftsberichts
hervor.
Verhaltenskodex
NIBE hat einen Verhaltenskodex, der die NIBE-Kultur und die zehn
Prinzipien des UN Global Compact widerspiegelt.
Den Verhaltenskodex ist in NIBEs Broschüren zu Geschäftsprinzipien,
Werten und Arbeitsweise dargestellt und sein Inhalt basiert auf
unserer Tradition eines ehrlichen, aufrichtigen Geschäftsgebarens.
Die Informationen finden Sie auf Seite 12–13.
Alle angestellten Mitarbeiter erhalten Druckversionen in der
Landessprache. Wenn ein neues Unternehmen in den Konzern aufgenommen
wird, ist die Unternehmensführung verpflichtet, den
Verhaltenskodex in der Organisation zu kommunizieren und zu implementieren.
Abfindungen
Abfindungen oder sonstige Leistungen liegen mit Ausnahme des
CEO weder für den Aufsichtsratsvorsitzenden noch die Aufsichtsratsmitglieder
vor.
Die Kündigungsfrist seitens des Unternehmens gegenüber dem CEO
beträgt sechs Monate. Über das Gehalt während der Kündigungsfrist
hinaus hat der CEO Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von zwölf
Monatsgehältern. Sonstige Führungskräfte beziehen während der
Kündigungsfrist ein Gehalt von 6 bis 12 Monatsgehältern.
Pensionen
Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Aufsichtsratsmitglieder erhalten
für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat keine Pensionsleistungen.
Es liegen keine gesonderten Vereinbarungen darüber vor, dass Führungskräfte
vor Erreichen des offiziellen Rentenalters in den Ruhestand
treten und bis dahin einen gewissen Teil ihres Gehalts beziehen
können.
Information zu den Pensionsleistungen des CEO und sonstiger
Führungskräfte i st d er A nm. 6 d es G eschäftsberichts z u e ntnehmen.
Laut Konzern-Policy erfolgen bei fortgesetzter Tätigkeit nach
Vollendung des 65. Lebensjahres keine weiteren Einzahlungen von
Pensionsprämien.
Interne Revision der finanziellen Berichterstattung
2021
Laut schwedischem Aktiengesetz und Kodex ist der Aufsichtsrat
für die interne Revision zuständig.
Dieser Bericht über die interne Revision und das Risikomanagement
hinsichtlich der finanziellen Berichterstattung wurde gemäß Kapitel
6 § 6 des Jahresabschlussgesetzes erstellt.
NIBE ist durch Einfachheit in der juristischen und operativen
Struktur, Transparenz in der Organisation, klare und deutliche Verteilung
der Zuständigkeiten und funktionale, eingearbeitete Steuerungs-
und Kontrollsysteme charakterisiert.
Neben den Gesetzen und Regeln, denen NIBE in Bezug auf die finanzielle
Berichterstattung unterliegt, liegen in einem Finanzhandbuch
zusammengefasst interne Anweisungen und Policies vor, die
von sämtlichen Konzerngesellschaften befolgt werden, sowie Systeme
für die interne Revision der Finanzberichterstattung.
Konsolidierte Finanzberichte mit umfangreichen Analysen und
Kommentaren werden vierteljährlich vom Konzern und dessen
Geschäftsbereichen erstellt. Es wird außerdem monatlich nachgehalten.
Sowohl auf Konzern- als auch auf Geschäftsbereichsebene sowie
bei größeren Einheiten sind Finanzfunktionen und Controller für
die Rechnungslegung, Berichterstattung und Analyse der finanziellen
Entwicklung verantwortlich.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Geschäftsberichts
und der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Muttergesellschaft
und sämtlicher Tochtergesellschaften nehmen die
Wirtschaftsprüfer jährlich eine Überprüfung der Gesellschaften hinsichtlich
Organisation, Routinen und Handhabung sowie Einhaltung
von Instruktionen gemäß einem von der Konzernleitung erstellten
und dem Aufsichtsrat genehmigten Plan vor. Bei der Aufsichtsratssitzung,
die sich mit dem jeweiligen Jahresabschluss befasst, ist
eine Zusammenfassung der Beurteilung der internen Revision vorzulegen.
Der Aufsichtsrat hat zudem die Möglichkeit, bei Bedarf unterjährig
eine Sonderprüfung anzusetzen.
Im Jahr 2021 wurde das Projekt zur Stärkung der internen Revision
fortgesetzt. Von diesem Projekt wird erwartet, dass es zu mehr
Knowhow und Bewusstsein, deutlichen Anweisungen und einer klaren
Organisation bezüglich der internen Revision führt. Vor diesem
Hintergrund sieht der Aufsichtsrat keine Notwendigkeit einer speziellen
Kontrollfunktion (interne Prüfung) (Kodex Punkt 7.3).
Externe Wirtschaftsprüfer
NIBEs Wirtschaftsprüfer wurden von der Jahreshauptversammlung
für ein Jahr gewählt.
Das registrierte Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG AB ist seit
2013 als Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft tätig. Jonas Nihlberg ist
seit der Hauptversammlung 2021 verantwortlicher Wirtschaftsprüfer.
Dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer stehen fortlaufend die
geprüften Protokolle der Aufsichtsratssitzungen und die Monatsberichte,
die der Aufsichtsrat erhält, zur Verfügung.
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer teilt dem Aufsichtsrat die
Gesamtheit seiner Beobachtungen aus der Prüfung und seiner Beurteilung
der internen Revision des Unternehmens mit.
Neben den eigentlichen Wirtschaftsprüfungsaufgaben erbringt
KPMG AB vor allem Due-Diligence-Leistungen im Rahmen von Unternehmensübernahmen
sowie Beratungsleistungen zu Fragen der
Rechnungslegung. Zu Angaben zur Vergütung der Wirtschaftsprüfer
siehe Anm. 9 im Jahresabschluss.