Am Donnerstag, dem 15. Mai 2025, fand die Jahreshauptversammlung der NIBE Industrier AB (publ) in der „Neuen Warmwasserbereiterfabrik“ von NIBE in Markaryd statt.
Dividende
Die Jahreshauptversammlung beschloss in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Verwaltungsrats die Ausschüttung einer Dividende von 0,30 SEK pro Aktie. Der Stichtag für die Dividendenausschüttung ist der 19. Mai 2025.
Verwaltungsratsmitglieder
Die Verwaltungsratsmitglieder Hans Linnarson, James Ahrgren, Camilla Ekdahl, Eva Karlsson, Gerteric Lindquist, Anders Pålsson und Eva Thunholm wurden wiedergewählt. Als Vorsitzender des Verwaltungsrats wurde Hans Linnarson wiedergewählt.
Wirtschaftsprüfer
Als Wirtschaftsprüfer wurde bis zum Ende der Jahreshauptversammlung 2026 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AB gewählt, die Jonas Nihlberg als verantwortlichen Wirtschaftsprüfer bestimmt hat.
Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sowie Beschluss zur Entlastung
Die Jahreshauptversammlung stellte die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Gesellschaft und des Konzerns fest. Zudem entlastete sie den Verwaltungsrat und den CEO für das Geschäftsjahr 2024.
Vergütung von Verwaltungsrat und Wirtschaftsprüfer
Die Jahreshauptversammlung hat zur Vergütung des Verwaltungsrats sowie der Wirtschaftsprüfer folgenden Beschluss gefasst:
Die Vergütung des Verwaltungsrats beläuft sich auf insgesamt 3.640.000 SEK, wovon 1.040.000 SEK auf den Vorsitzenden und 520.000 SEK auf jedes der anderen von der Jahreshauptversammlung gewählten Mitglieder entfallen, die nicht im Konzern angestellt sind.
Des Weiteren hat die Jahreshauptversammlung den Beschluss gefasst, dass der Vorsitzende des Vergütungsausschusses eine Vergütung in Höhe von 110.000 SEK und seine Mitglieder eine Vergütung in Höhe von 70.000 SEK erhalten; der Vorsitzende des Wirtschaftsprüfungsausschusses erhält eine Vergütung in Höhe von 250.000 SEK und die Mitglieder des Wirtschaftsprüfungsausschusses eine Vergütung in Höhe von 125.000 SEK. Insgesamt beträgt die Vergütung für die Ausschüsse 555.000 SEK.
Die Vergütung der Wirtschaftsprüfer erfolgt entsprechend den genehmigten Rechnungen.
Wahlausschuss und Wahl seiner Mitglieder
Die Jahreshauptversammlung hat folgende Richtlinie für den Wahlausschuss angenommen:
Richtlinie für den Wahlausschuss der NIBE Industrier AB (publ)
Die Gesellschaft muss einen Wahlausschuss haben, der einschließlich des Vorsitzenden sechs Mitglieder hat. Die Mitglieder müssen die der Stimmenanzahl nach größten Aktionäre sowie die institutionellen Anteilseigner repräsentieren. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats von NIBE Industrier darf ebenfalls Mitglied des Wahlausschusses sein, aber nicht dessen Vorsitz übernehmen.
Gewählt werden die Mitglieder des Wahlausschusses einschließlich des Vorsitzenden von der Jahreshauptversammlung.
Der Wahlausschuss macht Vorschläge für den Vorsitzenden der Jahreshauptversammlung, den Verwaltungsrat für das kommende Geschäftsjahr sowie dessen Vorsitzenden, den Wirtschaftsprüfer, die Vergütung für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats sowie für seine übrigen Mitglieder, die Vergütung für die Arbeit in den Ausschüssen, die Vergütung des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft, die Mitglieder und den Vorsitzenden des Wahlausschusses für die nächste Jahreshauptversammlung sowie etwaige Änderungen in der Richtlinie für den Wahlausschuss. Ansonsten führt der Wahlausschuss im Rahmen seiner Tätigkeit die Aufgaben aus, die ihm gemäß dem Kodex für Corporate Governance zukommen.
Sollte ein Mitglied den Wahlausschuss verlassen, bevor dieser seine Aufgaben abschließend erledigt hat, kann der selbe Aktionär ein neues Mitglied benennen, das den Posten übernimmt. Falls ein Aktionär, der ein Mitglied im Wahlausschuss benannt hat, seinen Aktienbesitz an der Gesellschaft wesentlich verringert hat, kann dieses Mitglied zurücktreten und, insofern der Wahlausschuss dies als erforderlich ansieht, dem nach der Größe nächststehenden Aktionär die Möglichkeit eingeräumt werden, ein neues Mitglied zu benennen. Änderungen in der Zusammensetzung des Wahlausschusses sind in der üblichen Weise bekannt zu geben.
Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten keine Vergütung. Eventuell erforderliche Auslagen für die Arbeit des Wahlausschuss trägt die Gesellschaft.
Wahlausschuss für die Jahreshauptversammlung 2026
Zu Mitgliedern des Wahlausschusses für die Jahreshauptversammlung 2026 wurden Mikael Ekdahl (als Vertreter der Familie Schörling samt Gesellschaft), Henrik Norén (als Vertreter von Leif Gustavsson und Gerteric Lindquist), Mikael Hjelm (als Vertreter von Bengt Hjelm), Fredrik Andersson (als Vertreter von Harry Andersson), Daniel Kristiansson (als Vertreter der Alecta Tjänstepension) und Hans Linnarson (Vorsitzender des Verwaltungsrats der NIBE Industrier AB) gewählt. Zum Vorsitzenden des Wahlausschusses wurde Mikael Ekdahl gewählt.
Ermächtigung des Verwaltungsrats, im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen über die Neuemission von Aktien zu beschließen
Die Jahreshauptversammlung beschloss, den Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB zu ermächtigen, ein- oder mehrmalig im Zeitraum bis zur nächsten Jahreshauptversammlung, mit oder ohne Abweichung vom Vorzugsrecht der Aktionäre, die Neuemission von Aktien der B-Serie der Gesellschaft zu beschließen. Die Emission darf nur der Finanzierung von Übernahmen von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Betrieben dienen. Die Ermächtigung berechtigt den Verwaltungsrat nicht, bei Emissionen gegen Barzahlung Abweichungen vom Vorzugsrecht der Aktionäre vorzunehmen. Die Ermächtigung zur Emission von Aktien ist begrenzt auf maximal 10 % der Gesamtzahl der Aktien, die zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung ausstehend sind.
Vorschlag des Verwaltungsrats für Richtlinien zur Vergütung und anderer Beschäftigungsbedingungen von leitenden Führungskräften
Die Jahreshauptversammlung beschloss in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Verwaltungsrats, dass leitende Führungskräfte als Anreiz einen variablen Vergütungsanteil erhalten können, der mit Erreichen von vorgegebenen Zielen zahlbar wird. Diese variable Vergütung ist auf vier Monatsgehälter beschränkt. Darüber hinaus kann ein zusätzliches Monatsgehalt als Vergütung gezahlt werden, wenn die leitende Führungskraft dieses zusätzliche sowie ein Monatsgehalt der variablen Vergütung für den Erwerb von NIBE-Aktien einsetzt. Eine Bedingung für diese zusätzliche Vergütung ist, dass die leitende Führungskraft die erworbenen NIBE-Aktien jeweils mindestens drei Jahre hält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch Führungskräfte einmal pro Jahr im Zeitraum Februar/März unter Anwendung der geltenden Regeln gegen Marktmissbrauch. Der CEO ist von Anreizprogrammen ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat kann von den Richtlinien abweichend handeln, wenn dies im Einzelfall gerechtfertigt ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Fredrik Erlandsson, Leiter Unternehmenskommunikation und Investor Relations
[email protected]
+46 704 866390
Diese Pressemitteilung umfasst Informationen, zu deren Veröffentlichung die NIBE Industrier AB (publ) gemäß den Bestimmungen des „Nasdaq Nordic Main Market Rulebook for Issuers of Shares“ verpflichtet ist. Diese Informationen wurden am 15. Mai 2025 um 20:30 Uhr MEZ durch die oben genannten Personen übermittelt.