Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 der NIBE Industrier

Die Aktionäre der NIBE Industrier AB (publ) werden hiermit eingeladen zur ordentlichen General­versammlung der Gesellschaft am Donnerstag, 11. Mai 2017 um 17.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft, im NIBE Marknadscenter, Järnvägsgatan 17, Markaryd.

 

 

Ab 14.30 Uhr sind die Aktionäre herzlich eingeladen, die Produktausstellung von NIBE Stove im Haus Skulptörvägen 10 sowie die Produktausstellung von NIBE Energy Systems im Marknadscenter, Markaryd, zu besuchen, wo die Produktneuheiten der jeweiligen Gesellschaft präsentiert werden.

 

Zutrittsberechtigung

Ein Aktionär ist zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung berechtigt, wenn er am Freitag, 5. Mai 2017 in eigenem Namen in dem von Euroclear Sweden AB (“Euroclear“) geführten Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist und sich bis spätestens am Freitag, 5. Mai 2017 bei der Gesellschaft für die Teilnahme an der Generalversammlung angemeldet hat.

Ein Aktionär, dessen Aktien auf den Namen eines Nominees eingetragen sind, muss seine Aktien – zusätzlich zur Anmeldung für die Teilnahme an der Generalversammlung – bei Euroclear vorübergehend auf seinen eigenen Namen neu eintragen lassen. Diese Eintragung muss bis spätestens am Freitag, 5. Mai 2017 erfolgt sein. Ein entsprechendes Eintragungsgesuch muss dem Nominee rechtzeitig vor Freitag, 5. Mai 2017 eingereicht werden, damit die Registrierung noch durchgeführt werden kann.

 

Die Generalversammlung wird auf Schwedisch abgehalten.

 

Anmeldung

Die Anmeldung für die Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung kann schriftlich an folgende Adresse gesendet werden: NIBE Industrier AB, P.O. Box 14, 285 21 Markaryd, Sweden, per Telefon unter: +46 433/730 00 abgegeben werden, per E-Mail an: [email protected] vorgenommen werden oder über unsere Website www.nibe.com erfolgen.

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Name, persönliche Identifikationsnummer oder Unternehmens-Identifikationsnummer, Adresse und Telefonnummer, Anzahl Aktien und Aktienkategorie sowie Anzahl Berater an.

 

Ein Aktionär, der sich vertreten lässt, muss zusammen mit der Anmeldung eine schriftliche und datierte Vollmacht einreichen. Die Vollmacht darf zum Zeitpunkt der Generalversammlung nicht älter als ein Jahr sein, sofern die Vollmacht nicht ausdrücklich eine längere Gültigkeitsdauer vorsieht, wobei eine längere Gültigkeitsdauer maximal fünf Jahre seit Ausstellung der Vollmacht betragen darf. Zu diesem Zweck stellt die Gesellschaft auf ihrer Website www.nibe.com für die Aktionäre ein Vollmachts­formular zur Verfügung. Das Vollmachtsformular kann auch telefonisch oder per E-Mail an den oben angegebenen Adressen bezogen werden. Der Vertreter einer juristischen Person muss einen Handelsregisterauszug oder ein entsprechendes qualifiziertes Dokument vorlegen, welches die für diesen Rechtsträger zeichnungsberechtigte(n) Person(en) ausweist. Als Anmeldebestätigung wird NIBE Industrier AB den Teilnehmern eine Zutrittskarte zusenden, welche an die Generalversammlung mitzunehmen und bei der Eingangskontrolle vorzuweisen ist.

 

Traktanden

  1. Eröffnung der Generalversammlung.
  2. Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung.
  3. Vorbereitung und Abnahme der Stimmliste.
  4. Genehmigung der vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Traktanden.
  5. Wahl einer oder zweier Person(en) zur Überprüfung des Protokolls.
  6. Feststellung, dass die Generalversammlung korrekt einberufen worden ist.
  7. Erklärung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung.
  8. Präsentation des Jahresberichts und des Revisionsberichts, der Konzernrechnung sowie des Konzern-Revisionsberichts und der Erklärung der Revisionsstelle betreffend Anwendung der Grundsätze für die Vergütung der leitenden Angestellten gemäss Beschluss der ordentlichen Generalversammlung 2016.
  9. Beschlussfassung über
  10. a) Genehmigung der Erfolgsrechnung und der Bilanz sowie der Konzern-Erfolgsrechnung und der Konzern-Bilanz,
  11. b) Verwendung des Gewinns der Gesellschaft gemäss der genehmigten Bilanz und Genehmigung des Stichtags für die Dividende,
  12. c) Entlastung des Verwaltungsrats sowie des Vorsitzenden der Geschäftsleitung.
  13. Bestimmung der Anzahl Mitglieder des Verwaltungsrats und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats, welche von der Generalversammlung zu wählen sind.
  14. Bestimmung der Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
  15. Bestimmung der Vergütung des Verwaltungsrats, der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder und der Revisoren.
  16. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats, des Vorsitzenden des Verwaltungsrats und – falls erforderlich – der Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats.
  17. Wahl der Revisoren und – falls erforderlich – Ersatzrevisoren, oder der staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen.
  18. Beschlussfassung über den Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Entscheid über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften/Unternehmen zu ermächtigen.
  19. Beschlussfassung über die Grundsätze für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der leitenden Angestellten.
  20. Übrige Geschäfte, welche gemäss dem Schwedischen Gesetz über die Aktiengesellschaften (2005:551) oder gemäss den Statuten an der Generalversammlung zu behandeln sind.
  21. Abschluss der Generalversammlung.

 

Anträge

Aktionäre, welche zusammen mehr als 50% der Stimmen aller Aktien der Gesellschaft halten, haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie die Anträge gemäss Traktandum 2, 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 16 unterstützen.

 

2 Antrag für die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung

Es wird beantragt, Hans Linnarson als Vorsitzender der Generalversammlung zu wählen.

 

9 Dividende

Der Verwaltungsrat und der Vorsitzende der Geschäftsleitung schlagen der ordentlichen General­versammlung vor, den Aktionären für das Geschäftsjahr 2016 eine Dividende von 0.88 SEK pro Aktie auszuschütten. Als Stichtag für die Dividende wird Montag, 15. Mai 2017 vorgeschlagen. Falls die ordentliche Generalversammlung diesem Vorschlag zustimmt, wird die Dividende voraussichtlich am Donnerstag, 18. Mai 2017 durch Euroclear ausbezahlt werden.

 

10 Antrag für die Anzahl Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats

Es wird beantragt, dass sich der Verwaltungsrat aus sechs Mitgliedern zusammensetzt, ohne Ersatzmitglieder.

 

11 Antrag für die Anzahl Revisoren und Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen

Es wird beantragt, dass ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen gewählt wird.

 

12 Antrag für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Revisoren

Es wird beantragt, dass die Vergütung des Verwaltungsrats insgesamt 1‘950‘000 SEK beträgt, wovon 650‘000 SEK auf den Vorsitzenden und je 325‘000 SEK auf die Mitglieder des von der Generalversammlung gewählten Verwaltungsrats entfallen, sofern sie nicht im Konzern angestellt sind. Es wird beantragt, dass die Vergütung der Revisoren gestützt auf die genehmigten Rechnungen erfolgen soll.

 

13 Antrag für die Wahl der Mitglieder und des Vorsitzenden des Verwaltungsrats

Es wird beantragt, dass die folgenden Personen als Mitglieder des Verwaltungsrats wiedergewählt werden: Georg Brunstam, Eva-Lotta Kraft, Gerteric Lindquist, Hans Linnarson, Anders Pålsson und Helene Richmond. Es wird beantragt, dass Hans Linnarson als Vorsitzender des Verwaltungsrats wiedergewählt wird.

 

14 Antrag für die Wahl der Revisoren und – falls erforderlich – Ersatzrevisoren oder staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen

Es wird beantragt, für die Periode bis zum Ende der ordentlichen Generalversammlung 2018 KPMG AB als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen zu wählen. KPMG AB hat angekündigt, dass sie bei Gutheissung dieses Antrags durch die Generalversammlung den staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer Dan Kjellqvist als leitenden Revisor einsetzen wird.

 

15 Antrag des Verwaltungsrats, den Verwaltungsrat zum Entscheid über die Ausgabe neuer Aktien im Zusammenhang mit der Übernahme von Gesellschaften/Unternehmen zu ermächtigen

Der Verwaltungsrat der NIBE Industrier AB (publ) beantragt der Generalversammlung, den Ver­waltungsrat zum Entscheid – in einem Schritt oder mehreren Schritten und während der Zeit bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit oder ohne Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre – über die Ausgabe neuer B-Aktien zu ermächtigen. Die Ermächtigung umfasst auch das Recht zum Entscheid über die Ausgabe von Aktien mit Liberierung durch Sacheinlage, Verrechnung oder auf andere Weise unter den Voraussetzungen gemäss Kapitel 13 § 5 erster Abschnitt 6 des Schwedischen Gesetzes über Aktiengesellschaften. Die Ausgabe neuer Aktien darf nur der Finanzierung der Übernahme von Gesellschaften, Teilen von Gesellschaften oder Unternehmen dienen. Die Ermächtigung umfasst aber nicht das Recht des Verwaltungsrats, bei der Ausgabe neuer Aktien mit Barliberierung das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auszuschliessen. Die Ermächtigung ist begrenzt auf maximal 10% der Gesamtzahl der Aktien, die im Zeitpunkt der ordentlichen Generalversammlung ausgegeben sind.

 

Weiter beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung, den Verwaltungsrat – oder einen vom Verwaltungsrat ermächtigten Dritten – zu berechtigen, kleinere Anpassungen des Beschlusses der Generalversammlung vorzunehmen, falls solche Anpassungen im Zusammenhang mit der Registrierung dieses Beschlusses beim Schwedischen Handelsregisteramt und bei Euroclear oder aufgrund formeller Anforderungen erforderlich sind.

 

Für eine gültige Zustimmung der Generalversammlung zum obengenannten Antrag des Verwaltungs­rats ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen und aller an der Versammlung vertretenen Aktien erforderlich.

 

16 Antrag des Verwaltungsrats zu den Grundsätzen für die Vergütung und andere Anstellungsbedingungen der leitenden Angestellten

Der Verwaltungsrat beantragt, dass die Gesellschaft eine Vergütung zu Marktbedingungen anbieten und wettbewerbsfähig sein soll, um neue Mitarbeiter zu rekrutieren und bestehende Mitarbeiter zu halten.

 

Es soll möglich sein, die Vergütung in Form eines Fixlohns, eines variablen Lohns, einer Rente oder anderer Vorteile, wie beispielsweise eines Geschäftsfahrzeugs, auszurichten.

 

Mitglieder des Verwaltungsrats, welche im Konzern angestellt sind, erhalten keine zusätzliche Vergütung.

 

Die für die Gesellschaft einzuhaltende Kündigungsfrist für die Entlassung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung beträgt sechs Monate. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung ist berechtigt, eine Abgangsentschädigung von 12 Monatslöhnen zu beziehen. Anderen leitenden Angestellten wird der Lohn während der Kündigungsfrist, welche zwischen 6 und 12 Monaten variiert, weiter bezahlt.

 

Es besteht keine Spezialvereinbarung, wonach leitende Angestellte ihre Anstellung vor dem Erreichen des offiziellen Rentenalters aufgeben und bis zum Eintritt des Rentenalters weiterhin einen Teil ihres Lohns erhalten können.

 

Alle leitenden Angestellten haben einen Rentenanspruch gemäss dem leistungsbestimmten ITP-Plan (Zusatzrenten für entlöhnte Angestellte) (SW: ITP-planen), Abschnitt 2 für Lohnanteile bis zu 30 Einkommensgrundbeträgen (SW: inkomstbasbelopp). Für Lohnanteile über 30 Einkommensgrundbeträgen wird eine Prämie mit einem fixen Prozentsatz von 30% bezahlt, in Übereinstimmung mit den gleichen Grundsätzen wie im ITP-Plan mit Fixprämie, Abschnitt 1.

Leitende Angestellte haben als Anreiz die Möglichkeit zum Bezug eines variablen Lohnanteils, welcher ausbezahlt wird, wenn die vereinbarten Ziele erreicht worden sind. Der variable Lohn ist in der Höhe auf vier Monatslöhne beschränkt. Zusätzlich kann ein Monatslohn extra ausgerichtet werden, falls der leitende Angestellte diese Extravergütung und einen zusätzlichen Monatslohn seines variablen Lohnanteils für den Erwerb von NIBE-Aktien verwendet. Bedingung für den Bezug dieser Extraver­gütung ist, dass der leitende Angestellte die jährlich erworbenen NIBE-Aktien für eine Dauer von mindestens drei Jahren behält. Üblicherweise erfolgt der Erwerb von NIBE-Aktien durch leitende Angestellte einmal jährlich im Februar/März unter Anwendung der geltenden Insiderregeln. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung kann an keinem dieser Anreizprogramme teilnehmen.

 

Der Verwaltungsrat kann von diesen Grundsätzen abweichen, falls dafür im Einzelfall spezifische Gründe bestehen.

 

Verschiedenes

Der Jahresbericht und der Revisionsbericht, die Erklärung des Verwaltungsrats gemäss Kapitel 18 § 4 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften über den Dividendenantrag, die voll­ständigen Anträge des Verwaltungsrats zu den Traktanden 15 und 16, die Erklärung des Revisors gemäss Kapitel 8 § 54 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften und andere Dokumente liegen für die Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in Markaryd sowie auf der Website der Gesellschaft www.nibe.com ab dem 20. April 2017 zur Einsicht auf und werden den Aktionären auf Verlangen an die von ihnen angegebene Adresse zugestellt. Die Erklärung des Verwaltungsrats gemäss Kapital 18 § 4 des Schwedischen Gesetzes über die Aktiengesellschaften über den Dividendenantrag ist auch aus der Verwaltungs­berichterstattung im Jahresbericht ersichtlich.

 

Die Aktionäre werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie anlässlich der ordentlichen General­versammlung Informationen verlangen können über Umstände, welche eine Auswirkung auf den Entscheid über ein Traktandum oder eine Auswirkung auf die Beurteilung der finanziellen Situation der Gesellschaft haben könnten.

 

Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Mitteilung beträgt die gesamte Anzahl der Aktien der Gesellschaft 504‘016‘622; davon sind 59‘132‘590 Aktien der Klasse A und 444‘884‘032 Aktien der Klasse B. Die gesamte Anzahl der Stimmen der Gesellschaft beträgt 1‘036‘209‘932.

 

Markaryd, im April 2017

NIBE Industrier AB (publ)

Der Verwaltungsrat

 

 

Die Pressemitteilung umfasst Informationen, zu deren Veröffentlichung NIBE Industrier AB gemäß Marktmissbrauchsrichtlinie sowie den Regeln für Emittenten der Nasdaq Stockholm verpflichtet ist. Die Informationen wurden am 10. April 2017 um 8.00 Uhr durch Benny Torstensson zur Veröffentlichung übermittelt.

 

Benny Torstensson Informationschef: +46 433 - 73 000