Geschäftliche Beziehungen zwischen NIBE und unseren Geschäftspartnern erfolgen in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung und im Einklang mit einer soliden Geschäftsethik.
Wir stellen Anforderungen an Ehrlichkeit und Redlichkeit in allen Bereichen unseres Unternehmens und erwarten das Gleiche von unseren Geschäftspartnern.
Bestechungsgelder sind verboten. Daher dürfen sämtliche Formen von Kompensation an Partner nur die eigentlichen Waren oder Dienstleistungen betreffen.
Geschenke und andere Vorzüge dürfen nicht über die regionalen Gepflogenheiten hinausgehen und müssen in vollem Umfang mit den vor Ort geltenden Gesetzen übereinstimmen.
Wir folgen dem Wettbewerbsgesetz und setzen uns für einen fairen Wettbewerb ein.
Alle Mitarbeiter müssen Interessenkonflikte zwischen privaten, finanziellen Fragen und der geschäftlichen Tätigkeit des Unternehmens vermeiden.
Alle Mitarbeiter haben das Recht, ohne die Gefahr negativer persönlicher Konsequenzen, finanzielle und andere Unregelmäßigkeiten zu melden (Whistleblower-Prinzip).